Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Lieber Zvpunry Fpuvrsre,
wir haben uns bei der Reform 2014 dafür eingesetzt, dass "besonders langjährig Versicherte", also Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Für dich, Jahrgang 1965, bedeutet das, dass du mit vollendetem 65. Lebenjahr und 45 Jahren in eine abschlagsfreie Altersrente gehen kannst. Es zählen also das Lebensalter und die Versicherungsjahre. Wenn wir dies nicht umgesetzt hätten, würdest du abschlagsfrei erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Das ist doch eine gute Nachricht für dich.
Mit einem Abschlag von 10,8% kannst du vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung wäre der früheste Renteneintrit mit 62 möglich, jedoch mit Abschlägen.
Ein früherer Renteneintritt ist derzeit leider nicht möglich.
ver.di fordert: um eine frühzeitigere Kombination von (Alters-)Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ermöglichen, sollte entsprechend zu der jeweiligen Altersrente ein "vorzeitiger Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr" ermöglicht werden. Die Abschläge für Monate zwischen der Inanspruchnahme der Teilrente und der vorzeitigen Altersrente sind gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber zu tragen, um einen Druck auf die Beschäftigten zu verhindern. Bei einem ohnehin sinkenden Rentenniveau würde dies andernfalls für viele Beschäftigte zu Altersarmut führen. Das wollen wir mit unserem Vorschlag verhindern.
Und ansonsten: bei den Sozialwahlen mitmachen und durch Deine Wahl mitbestimmen – ver.di setzt sich für die Interessen der Versicherten ein!
Beste Grüße
Dagmar König