Michael S. fragte am 31.01.2017 zum Thema Rentenversicherung

Langfristig Versicherte können nach 45 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Ich bin Jahrgang 1965, das bedeutet für mich aber 50 Jahre arbeiten, da ich erst mit 65 gehen darf. Das ist, wie ich finde nicht gerecht. Ich möchte gerne wissen, was du tun würdest, dass auch ich nach 45 Jahren im Berufsleben mit 61 abschlagfrei in Rente gehen kann und zwar abschlagfrei.

Dagmar König antwortete

Lieber Zvpunry Fpuvrsre,

wir haben uns bei der Reform 2014 dafür eingesetzt, dass "besonders langjährig Versicherte", also Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Für dich, Jahrgang 1965, bedeutet das, dass du mit vollendetem 65. Lebenjahr und 45 Jahren in eine abschlagsfreie Altersrente gehen kannst. Es zählen also das Lebensalter und die Versicherungsjahre. Wenn wir dies nicht umgesetzt hätten, würdest du abschlagsfrei erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Das ist doch eine gute Nachricht für dich.
Mit einem Abschlag von 10,8% kannst du vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung wäre der früheste Renteneintrit mit 62 möglich, jedoch mit Abschlägen.
Ein früherer Renteneintritt ist derzeit leider nicht möglich.
ver.di fordert: um eine frühzeitigere Kombination von (Alters-)Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ermöglichen, sollte entsprechend zu der jeweiligen Altersrente ein "vorzeitiger Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr" ermöglicht werden. Die Abschläge für Monate zwischen der Inanspruchnahme der Teilrente und der vorzeitigen Altersrente sind gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber zu tragen, um einen Druck auf die Beschäftigten zu verhindern. Bei einem ohnehin sinkenden Rentenniveau würde dies andernfalls für viele Beschäftigte zu Altersarmut führen. Das wollen wir mit unserem Vorschlag verhindern.
Und ansonsten: bei den Sozialwahlen mitmachen und durch Deine Wahl mitbestimmen – ver.di setzt sich für die Interessen der Versicherten ein!

Beste Grüße
Dagmar König