Antje P. fragte am 12.04.2017 zum Thema Rentenversicherung

Vielen Dank Frau König für ihre Antwort vom 5.4. Weder Herr PLoß, noch Sie haben auf meine Frage geantwortet: Was werden Sie tun, um die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen RV (und nicht nur dort) transparent zu machen und offen zu legen? 2000 Zeichen reichen nicht aus, um mit Quellenangaben aus Bundesdrucksachen, Presseseminaren, Deutsche Rentenversicherung in Zeitreihen, in Zahlen, versfr. Leistungen seit 1957, etc., nachzuweisen, dass die Ausführungen von Herrn Ploß nicht den Tatsachen entsprechen. Der Bundeszuschuss hat rentenfremde, allgemeinstaatliche Aufgaben, die aus den Rentenbeiträgen bezahlt wurden u. werden, seit 1957 in keinem Jahr vollständig alle Entnahmen zurück bezahlt (s. u.a. Teufeltabelle). Die jährlichen Rentenberichte bilanzieren nicht sämtliche Ausgaben! Die GRV ist durch den permanent mangelhaften Bundeszuschuss enorm geschwächt, zusätzlich die Teilprivatisierung durch die Riesterrente und den damit einhergehenden Rentenkürzungsfaktoren und das Alterseinkünftegsetz, das nur mit falschen Zahlengrößen möglich wurde, s. altersarmut-per-gesetz.de. Das BVerfG hat die Rentenbeiträge zu öffentlichen Mitteln gemacht, um die mangelhafte Erstattung im nachhinein abzusegnen, Urteil vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00). Damit zahlen gesetzl. Rentenversicherte einen Großteil allgemeinstaatlicher Aufgaben allein. Wäre das alles möglich, wenn alle Einkommen in die GRV einzuzahlen hätten?

Dagmar König antwortete

Sehr geehrte Frau Poelmann,

beitragsfremde Leistungen müssen sollten m.E. steuerfinanziert werden, da es sich dabei i.d.R. um die individuelle Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben handelt. Sicherlich sollten dies nicht nur die Beitragszahlenden mitfinanzieren, da ja die gesamte Gesellschaft den Nutzen der individuellen Leistungen hat. Allerdings ist fraglich, wie eindeutig dies auch für die Vergangenheit quantifiziert werden kann.
Ihre zahlreichen Hinweise über unzulängliche Zahlen und Rentenberichte vermag ich nicht nachzuvollziehen. Herr Ploß, dem Sie ja die identischen Fragen gestellt haben, bemüht sich aktuell, etwas mehr Klarheit in die Sachverhalte zu bekommen. Sobald das gelungen ist, werden Sie eine diesbezügliche Antwort erhalten.

Ich bedauere, Ihnen hier nicht konkreter antworten zu können und verbleibe mit besten Grüßen
Dagmar König