Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Guten Tag Frau Urhre,
ja, das ist möglich.
Mitglied eines Widerspruchausschusses kann werden, wer Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der DAK Gesundheit ist. Außerdem kann man Mitglied eines Widerspruchausschusses werden, wenn man die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Verwaltungsrat erfüllt. Wählbar ist unter anderem, wer zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung (01.04.2016) volljährig war und wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt. Die weiteren Bedingungen sind im des Sozialgesetzbuch IV § 51 nachzulesen.
Bitte, vergessen Sie nicht Verwandte, Bekannte, Freunde und Kolleginnen und Kollegen auf die Sozialwahl hinzuweisen.