Sabine A. fragte am 05.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Gesundheitspolitik

Für die Entscheidung, ob ein Versicherter die Belastungsgrenze erreicht , werden nur Zuzahlungen berücksichtigt. Die Versicherten werden jedoch zusätzlich belastet durch die allein zu tragenden Kosten für von den Kassen ausgeschlossene Leistungen (z. B. Sehhilfen, Medikamente gegen Allergien, Vorsorgeuntersuchungen); solche Kosten können die berücksichtigen Kosten durchaus übersteigen. Halten Sie diese praktizierte Verfahrensweise für sozial und gesellschaftlich gerechtfertigt? Falls Ja, weshalb?

Fatna Bischhaus antwortete

Sehr geehrte Frau Albrecht,

natürlich haben Sie Recht. ver.di fordert seit Jahren die Wiedereinführung des paritätischen Beitragssatzes. Dies impliziert die Abschaffung der Zuzahlungsregelungen, da sie ja nur die Versicherten und nicht die Arbeitgeber betrifft.

Allerdings ist die von Ihnen beschriebene Regelung, dass nur Zuzahlungen berechnet werden, die auch durch eine Krankenkassenleistungen entstehen, wie zum Beispiel rezeptpflichtige Medikamente, Erstattung von verordneten Arztfahrten und vieles mehr, eine gesetzliche Regelung. Diese müssen die Kassen nachvollziehen, so dass Sehhilfen, bestimmte Vorsorgeleistungen, die im Rahmen von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Schnupfenmittel und mehr, die keine Kassenleistungen sind, auch nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden dürfen. Auch ich finde das ungerecht. Dies kann man aber nicht in der Selbstverwaltung regeln. Hier bedarf es einer Änderung der Gesetze, die so etwas regeln.

Wir würden uns freuen, wenn Sie auch Verwandte, Bekannte, Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen auf die Sozialwahl hinweisen würden.