Heinz H. fragte am 28.02.2017 zum Thema Rentenversicherung

mein rentenfreibetrag ist für die kommenden jahre festgeschrieben. wie verhält es sich mit den rentenerhöhungen? werden die zu 100% versteuert oder greift hier auch mein persönlicher freibetrag?

Günter Ploß antwortete

Sehr geehrter Herr Unff,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Höhe des Anteils der Rente, der nicht zu besteuern ist (Rentenfreibetrag), richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahre 2015 Rentner/in wurde, hat einen Freibetrag von 30 Prozent der Jahresbruttorente. Für die Berechnung dieses Betrags wird die *gesamte* Jahresbruttorente zugrunde gelegt. Da die meisten Renten im ersten Jahr des Bezugs für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige Freibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Bezugsjahres ermittelt. Es handelt sich also um einen festen Eurobetrag, der in der gesamten Zeit des Rentenbezugs unverändert bleibt. Dieser Freibetrag gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Das bedeutet, dass jede Rentenerhöhung voll in den zu versteuernden Teil der Rente fließt. Nicht vergessen: Für die Teilnahme an den Sozialwahlen auch in Ihrem Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreises werben und am besten die ver.di-Liste ankreuzen.

Mit den besten Grüßen.
Günter Ploß