Antje P. fragte am 29.03.2017 zum Thema Rentenversicherung, Leistungen

Was werden Sie tun, um die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen RV (und nicht nur dort) transparent zu machen und offen zu legen? Dagegen behaupten die Politiker, die gesetzliche RV erhalte einen riesigen Zuschuss, obwohl das nachweislich nicht stimmt. In einer Bundestagsdrucksache (16/65 vom November 2005) bestätigt die damalige Bundesregierung auf eine Anfrage hin, dass der nicht durch Zuschüsse gedeckte Teil der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 50 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht. Eine seit Jahrzehnten praktizierte Entlastung für alle Bürger, die nicht in die gesetzlichen SV-Dysteme einzahlen müssen. Das ist praktisch eine gewaltige Entlastung, insbesonder für Politiker, höhere Beamte und Richter bei deren Abgabenseite. Ist es nicht eine Pflicht für Treuhänder fremder Gelder, alle Ausgaben jährlich genau nachzuweisen. Die jährlichen Rentenberichte geben das nicht her. U.A: BT-Drucksache 16/65, S. 376. BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10. Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.

Günter Ploß antwortete

Sehr geehrte Frau Cbryznaa,

ich kann ihre Frage nur für die Rentenversicherung beantworten und möchte zunächst einige Zahlen nennen: Die gesetzliche Rentenversicherung hat im Jahre 2016 (vorläufige Rechnungsergebnisse) insgesamt 280,5 Mrd. EUR eingenommen, davon betrugen die Beitragseinnahmen 214,8 Mrd. EUR. Die Bundeszuschüsse beliefen sich auf 64,5, Mrd. EUR, das entspricht 30 Prozent (alle Zahlen ohne Knappschaft, Bahn, See).
Um die Höhe der nicht durch Beiträge gedeckte Leistungen der Rentenversicherung zu ermitteln, wären diese zunächst zu definieren. Dabei dürften unterschiedliche Bewertungen/Meinungen auftreten. Unstrittig ist zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgebern), dass die zum 01.07.2014 eingeführte "Mütterrente" mit rd. 6,6 Mrd. EUR Ausgaben, die Rente mit 63 (rd. 2 Mrd. EUR) sowie die jetzt vorgesehene Angleichung der Ost- an die Westrenten mit bis zu 2 Mrd. EUR (jeweils p.a.) dazugehören.
Eine Veröffentlichung der Einnahmen und Ausgaben (incl. der Bundeszuschüsse) erfolgt regelmäßig in den Publikationen der Deutschen Rentenversicherung (Geschäfts- und Jahresberichte) sowie in den öffentlichen Sitzungen der Vertreter-/Bundesvertreterversammlungen. Ver.di setzt sich unverändert mit Nachdruck dafür ein, dass alle versicherungsfremden Leistungen aus öffentlichen Haushalten bezahlt werden, da es sich um Leistungen handelt, die nicht nur den Beitragszahlern (Beschäftigte und Arbeitgeber) zugute kommen. Insbesondere im Zusammenhang mit den dargestellten o.a. Beispielen hat ver.di erneut massiv auf eine Refinanzierung durch den Bundeshaushalt gedrängt. Dabei hat ver.di sowohl direkte Aktivitäten (Beschluss durch den Bundeskongress, Gespräche mit den Parteien/der Bundesregierung/den Fraktionen, Darstellung in den Medien und Presseaktivitäten) ergriffen als sich auch in den Gremien (Vertreterversammlung/Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund) unmissverständlich dazu geäußert. Leider nicht mit dem gewünschten Erfolg.
Ich hoffe, die von ihnen aufgeworfenen Fragen zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und würde mich über ihre Stimme bei der Sozialwahl freuen.

Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß