Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrte Frau Geäaxyre,
durch technische Problem hat mich Ihre Anfrage erst jetzt erreicht.
Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass Selbstständige überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen sind. Deshalb ist eine rentenrechtliche Absicherung zwingend erforderlich. Ver.di fordert dies seit geraumer Zeit. Gemeinsam haben wir mit dem DGB , der Volkssolidarität und dem Sozialverband Deutschland vor einiger Zeit ein Konzept zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung (nicht Bürgerversicherung) erarbeitet. Darin wird gefordert, grundsätzlich an den gegenwärtigen beitragsrechtlichen Regelungen festzuhalten. Allerdings sind Sonderregelungen für Selbstständige erforderlich:
- für die Bestimmungen des Arbeitseinkommens kann an bereits bestehende gesetzliche Regelungen in den Sozialgesetzbüchern IV und VI angeknüpft werden
- der so genannte Regelbeitrag sollte beibehalten bleiben, sofern Selbstständige nicht die Berücksichtigung ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens beantragen
- bei Existenzgründungen müsste der für drei Kalenderjahren mögliche halbe Regelbeitrag (was natürlich zu einem niedrigeren Rentenanspruch führt) aus Steuermitteln auf den vollen Beitragssatz aufgestockt werden
- es sollte auch ermöglicht werden, Beitragszahlungen für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen/zu stunden
- es sind Regelungen für bestehende Versorgungswerke zu finden. Ver.di setzt sich dafür ein, dass der im Herbst zu wählende Bundestag die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung in Angriff nimmt. Falls Interesse besteht, könnte ich Ihnen die Broschüre mit den Vorschlägen für eine Erwerbstätigenversicherung mailen.
Ihre beiden anderen Fragen betreffen nicht nur die Selbstständigen:
1. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde dazu führen, dass Versicherte mit einem höheren Einkommen sehr hohe Rentenansprüche erwerben würden, was eine weitere Spreizung der Alterseinkommen zur Folge hätte. Die Einführung einer Leistungsobergrenze für Rentenansprüche/-zahlungen wäre ein unzulässiger Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
2. Die Heranziehung von nicht beitragspflichtigen Einkommensanteilen (z.B. Kapitaleinkommen, Mieteinnahmen) zur Finanzierung von Solidaraufgaben der Rentenversicherungspflicht sollte im Rahmen einer Erwerbstätigenversicherung über eine sozial gerechte Besteuerung und nicht über Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß