Sascha W. fragte am 18.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Guten Tag, wie stehen Sie zu der Kostenübernahme von Leistungen aus dem Spektrum der "Alternativen Medizin", insbesondere (aber nicht ausschließlich) homöopathischer Medikamente durch gesetzliche Krankenversicherungen?

Heiner Schilling antwortete

Wir haben in der hkk mit den gewerkschaftlichen Stimmen eine Regelung für derartige Kostenübernahmen getroffen. Bei ärztlicher Verordnung beteiligt die Kasse sich an den Kosten, ausgenommen davon sind Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgenommen wurden. Ich persönlich sehe hier Möglichkeiten für eine großzügigere Regelung.
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, da ist leider bei mir ein Versäumnis passiert.

Heiner Schilling
ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen