Alexandra C. fragte am 06.05.2017 zum Thema Krankenversicherung

Ich möchte sie auf einen Umstand aufmerksam machen, den sie bei dem Thema Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nie bedenken. Wir sind haben 3 Kinder und arbeiten als Freiberufler mit jährlich wechselnden Einkommen. Die Versicherung unser Kinder wechsel jährlich - mal freiwillig versichert, mal in der Familienversicherung, Oft bewegt sich unser Einkommen ganz knapp über der Beitragsbemessungsgrenze, was für uns zu einem geringeren Einkommen führt. Wir zahlen bei 3 Kindern ca. 5500 € Versicherung im Jahr für die freiwillige Krankenversicherung. Wir haben nun also 4500€ weniger zur Verfügung, wenn das Einkommen 1000 € über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Hätte mein Mann etwas weniger gearbeitet hätten wir 5500€ mehr im Jahr und könnten eventuell auch mal etwas sparen. Was wir nicht verstehen ist Folgendes: Ein Alleinstehender mit sagen wir ca. 56.000 Jahreseinkommen wird gleich behandelt, wie ein Familienvater mit ca. 56.000 Jahreseinkommen und Kindern. Das System kann nur gerecht sein, wenn die Anzahl der Kinder in die Beitragsbemessungsgrenze einfließt, in Form einer Staffelung. Das ist jedoch nicht der Fall. Hiermit werden Familien benachteiligt. Wir werden bestraft und müssen für unsere Absicherung selber sorgen, nach Versteuerung des Einkommens. Es kann nicht sein, dass die Versicherung von Kindern zur großen finanziellen Belastung für Familien führt. Übrigens kommt für uns eine private Krankenversicherung nicht in Frage. es wäre für uns nicht finanzierbar und aufgrund des von Jahr zu Jahr wechselnden Einkommens auch zu risikoreich. Auch stehen wir mit diesem Problem nicht alleine da, es sind viele Familien in derselben Situation, Wie stehen sie dazu, die Beitragsbemessungsgrenze nach Anzahl der Kinder zu staffeln?

Heiner Schilling antwortete

Guten Tag Frau Pbyyvaf,

bitte entschuldigen Sie die leicht verspätete Antwort, aber ich war mehrere Tage beruflich bedingt nicht an meinem Schreibtisch. Es ist Ihnen zuzustimmen wenn Sie schreiben, dass ich die Problematik der mitversicherten Kinder bei freiberuflich tätigen Mitgliedern der Kasse nicht berücksichtige. Ich will Ihnen eine ehrliche Antwort geben, mir war der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nicht bekannt. Sie sind die erste Betroffene, die mir diesen Sachverhalt schildert. Ich stimme Ihnen zu, dass es hier im Sinne der Gleichbehandlung dringend zu einer Änderung kommen muss. Allerdings will ich aktuell offen lassen, ob ich dabei den von Ihnen präferierten Weg gehe, die Anzahl der Kinder zum Faktor für die Beitragshöhe zu machen. Das könnte im Umkehrschluss zu einer Bestrafung kinderloser Paare führen, deren Kinderwunsch sich nicht realisiert.
Der beste Weg ist noch zu finden, aber Ihr Anliegen hat im Kern meine Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Schilling