Bernd E. fragte am 16.03.2017 zum Thema Selbstverwaltung, Krankenversicherung, Sozialwahlen

Sehr geehrte Frau Knappe, ich bin über Umwege auf diese Frageseite gestoßen, weil ich mich allgemein über die Sozialwahl informieren wollte. Wenn ich richtig informiert worden, ist das in Kritik stehende Selbstverwaltungsstärkungsgesetz inzwischen vom Bundestag beschlossen. Welche Kritikpunkte gibt es immer noch - und warum wurden sie von den Abgeordneten nicht gewürdigt? 2. In der Buttonleiste oben war die AOK nicht aufgeführt. Ich hätte aber gerade auf der Basis einer Widerspruchsentscheidung zu einer Pflegeentscheidung einer bei der AOK versicherten nahen Angehörigen eine Frage an einen AOK-Vertreter. Beteiligt sich die AOK nicht an den Sozialwahlen? Freundliche Grüße! Bernd Ebener

Karin Knappe antwortete

Sehr geehrter Hr. Rorare,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort. Nun aber zu Ihren Fragen:

Ja, das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Eigentlich hatte die Politik die KassenÄrtzlicheBundesVereinigung (KBV) im Visier und hat gegen die Interventionen der Spitzenverbände der Unfall-,Kranken- und Rentenversicherung, trotzdem eine Regelung für alle Spitzenverbände im Gesundheitswesen geschaffen.

Zu 2.
Nur wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland (DRV Saarland) rentenversichert ist erhält Wahlunterlagen bei den anderen Rentenversicherungsträgern findet keine Wahlhandlung statt, da die konkurrierenden Organisationen nur so viel Kandidateninnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen haben, wie Sitze in der entsprechenden Selbstverwaltung zu wählen sind. Dann findet keine Wahl statt.

In der Krankenversicherung wird nur bei folgenden Krankenkassen gewählt: DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK), KKH, hkk.
Bei der BARMER wird erst im Oktober 2017 gewählt, sie zum 1.1.2017 erst mit der Deutschen BKK fusionierte.
Bei allen anderen Krankenkassen (z.B. den AOKen) gilt das Gleiche wie bei den Rentenversicherungsträgern, die konkurrierenden Organisationen haben nur so viel Kandidateninnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, wie Sitze in der entsprechenden Selbstverwaltung zu wählen sind. Somit findet keine Wahl statt.

Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben

Freundliche Grüße
Karin Knappe