Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Hr. Rorare,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort. Nun aber zu Ihren Fragen:
Ja, das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist geltendes Recht. Eigentlich hatte die Politik die KassenÄrtzlicheBundesVereinigung (KBV) im Visier und hat gegen die Interventionen der Spitzenverbände der Unfall-,Kranken- und Rentenversicherung, trotzdem eine Regelung für alle Spitzenverbände im Gesundheitswesen geschaffen.
Zu 2.
Nur wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland (DRV Saarland) rentenversichert ist erhält Wahlunterlagen bei den anderen Rentenversicherungsträgern findet keine Wahlhandlung statt, da die konkurrierenden Organisationen nur so viel Kandidateninnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen haben, wie Sitze in der entsprechenden Selbstverwaltung zu wählen sind. Dann findet keine Wahl statt.
In der Krankenversicherung wird nur bei folgenden Krankenkassen gewählt: DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK), KKH, hkk.
Bei der BARMER wird erst im Oktober 2017 gewählt, sie zum 1.1.2017 erst mit der Deutschen BKK fusionierte.
Bei allen anderen Krankenkassen (z.B. den AOKen) gilt das Gleiche wie bei den Rentenversicherungsträgern, die konkurrierenden Organisationen haben nur so viel Kandidateninnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, wie Sitze in der entsprechenden Selbstverwaltung zu wählen sind. Somit findet keine Wahl statt.
Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben
Freundliche Grüße
Karin Knappe