Sabine A. fragte am 05.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Gesundheitspolitik

Von Politikern und Medien wird die Disparität der Gesundheitskosten i. a. nur mit der höheren Belastung der Versicherten gegenüber den Arbeitgebern mit dem 0,9 % höheren Beitragssatz und den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen belegt. Dabei bleiben unberücksichtigt grundsätzlich von den Kassen ausgeschlossene Leistungen, z. B. Sehhilfen, Medikamente gegen Allergien, Vorsorgeuntersuchungen. Derartige vom Versicherten allein zu tragende Kosten verschieben die Disparität der Finanzierung der Gesundheitskosten nochmals wesentlich zu Lasten der Versicherten. Teilen Sie meine Wertung? Wie begründen Sie Ihre eventuell abweichende Wertung? Halten Sie die durch Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatzes zunehmende Disparität für sozial und gesellschaftlich gerechtfertigt? Falls ja, weshalb?

Luise Klemens antwortete

Liebe Frau Nyoerpug,

vielen Dank für Ihre Frage. Vorneweg, die Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatz ist sozial und gesellschaftlich auf keinen Fall zu rechtfertigen! Wir von der ver.di Liste teilen Ihre Einschätzung, dass z. B. die fehlende Finanzierung von Sehhilfen zu weiterer Disparität führt.

Viele Grüße

Luise Klemens