Stefan S. fragte am 19.04.2017 zum Thema Selbstverwaltung

Guten Tag, 1. inwieweit fließen gewerkschaftliche Interessen in die Entscheidungsfindung ein? Können Sie da Beispiele geben, damit man sich ein konkreteres Bild machen kann? 2. Was unterscheidet das gewerkschaftliche Interesse von den allgemeinen Interessen von Versicherten? 3. Wo haben Sie konkrete Entscheidungsspielräume jenseits der vorliegenden Regelungen?

Luise Klemens antwortete

Sehr geehrter Herr Fpuzvqg-Gebfpuxr,

vielen Dank für Ihr Interesse an den Sozialwahlen und an den gewerkschaftlichen KandidatInnenlisten.

Die aktive Mitwirkung der Gewerkschaften in der sozialen Selbstverwaltung sichert eine wirkungsvolle Durchsetzung der Versicherteninteressen und gewährleistet gewerkschaftliche Mitgestaltung des Sozialstaats im Sinne gewerkschaftlicher Vorstellungen von Gerechtigkeit und Solidarität.
Unsere ehrenamtlichen in der Selbstverwaltung engagierten KollegInnen verfügen über ein hohes Maß an Versicherten-, Betriebs- und Praxisnähe. Sie bewegen sich bei ihren Entscheidungen im Rahmen der gewerkschaftlichen Beschlüsse. Wie definieren wir z. B. Gute Arbeit, die nicht krank macht und was leitet sich daraus an Gesundheitsförderung ab. Die DAK Gesundheit bietet Unternehmen Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsprävention an - wir können mit unserer Erfahrung dazu wertvolle Beiträge aus Sicht der Beschäftigten liefern. Für uns GewerkschafterInnen ist der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seit langen ein wichtiges Thema. Mit Fortschreiten der digitalen Entwicklung kommt dem Schutz der Daten unserer Versicherten eine immer höhere Bedeutung bei. Die Einführung der eGK, den Überlegungen zu elektronischen Patientenakten und zunehmender automatisierter Verarbeitung von Versichertenanliegen gestalten wir mit unsrem Wissen den Datenschutz in den Krankenkassen mit. Zu unserer Vorstellung von Solidarität gehört die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge, die mit der Einführung der Zusatzbeiträge vom Gesetzgeber aufgegeben wurde. Damit tragen die Versicherten alleine die Kosten des gesundheitlichen Fortschritts. Eine Forderung, die wir gegenüber den politischen Entscheidern durchsetzten wollen.
Insofern denke ich, dass es keine wirklichen Unterschiede zwischen gewerkschaftlichen Interessen und Interessen der Versicherten gibt. Unsere Vorstellung von Solidarität ist, dass die Starken für die Schwachen und in der Krankenversicherung eben die Gesunden für die Kranken Verantwortung übernehmen.
Der Verwaltungsrat entscheidet z. B. über die Beitragshöhe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Kontrolle des Bundesversicherungsamts als zuständiger Aufsichtsbehörde. Wir haben leider keinen sehr großen Handlungsspielraum, aber dass nicht Dritte über die Beitragshöhe zum Zwecke der Gewinnmaximierung entscheiden, ist ein hohes Gut! Wenn Leistungen über die gesetzliche Grundversorgung hinaus entschieden werden, bringen wir unsere Wissen über die Bedürfnisse und Wünsche unserer KollegInnen natürlich mit ein. Und wichtig ist uns auch, dass unsere Versicherten durch die Kasse gut Informiert werden. Über ihre Rechte, aber auch über den Sinn und Unsinn von z. B. IGL-Leistungen, über neue Entwicklungen in der Forschung usw. - hier regen wir Themen aus unserer betrieblichen Praxis an.
Jenseits der großen gesundheitspolitischen Themen unterstützen wir Versicherte, wenn sie mit Entscheidungen der Verwaltung nicht einverstanden sind. Jede/r Versicherte kann sich an uns SelbstverwalterInnen wenden und die Kassenentscheidung durch unsere Widerspruchsausschüsse überprüfen lassen. Wir beraten jeden Einzelfall und setzen alles daran, Abhilfe im Sinne der Versicherten zu schaffen.
Ich hoffe, ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Viele Grüße
Luise Klemens