Reinhard S. fragte am 13.05.2019 zum Thema Gesundheitspolitik

Hallo Frau Klemens, Aus der Zeitung vom 11. Mai habe ich erfahren, das ein Pflege-Personalgesetz erlassen wurde. Hier geht hervor, dass Krankenkassen den Krankenhäusern jede neue oder aufgestockte Pflege- stelle finanzieren muß. Frage: Wurden die gewählten Selbstverwaltungen in dieser Gesetzgebung mit einbezogen? Sind die Pflegekosten nicht in den mit den Krankenhäusern vereinbarten Behandlungskosten bereits enthalt? Entspricht den diese Kostenübertragung zur Unterstützung der Krankenhäuser überhaupt den gezetzlichen Aufgaben der Krankenkassen?