Alfred L. fragte am 03.05.2017 zum Thema Sozialwahlen

Guten Tag, ich habe zunächst eine grundsätzliche Frage zur Wahl: Wer ist überhaupt wahlberechtigt? Mein Beispiel: Ich bin pensionierter Beamter, beziehe aber neben der Pension eine Knappschaftsrente aus meiner früheren Tätigkeit als Bergmann. Beispiel meiner Ehefrau: Aus ihrer früheren Tätigkeit in Betrieben und im Haushalt erhält sie ebenfalls eine (geringe) Rente. Fragen dazu: Sind wir überhaupt wahlberechtigt? Müssen wir die Wahlunterlagen anfordern? Bei wem ? Wir möchten beide -wenn zulässig- an der Wahl teilnehmen. Bitte um Beantwortung, danke für die Bemühungen und freundliche Grüße A. Lange

Hallo Herr Ynatr,

erst einmal Entschuldigung für die Wartezeit auf die Antwort. Vermutlich haben sich die Fragen schon durch die Zusendung bzw. Nichtzusendung der Briefwahlunterlagen beantwortet. Dennoch möchte ich gerne inhaltlich auf die Dinge eingehen. Anfangen kann ich mit ihrer Frau. Die Höhe der eingezahlten Beiträge bzw. der zustehenden Rente spielen bei der Wahlberechtigung keine Rolle. Ihre Frau ist wahlberechtigt.
Nun zu Ihnen. Wenn es neben einer Beamtenpension Ansprüche aus der gesetzlichen Rente gibt, ist damit automatisch eine Beteiligung bei der Sozialwahl verbunden. Jetzt stellt sich nur die Frage, wer bei Ihnen der Träger für die Rentenansprüche ist. In Abhängigkeit davon erhalten Sie die Wahlunterlagen bzw. bei einer Friedenswahl findet keine Abstimmung mehr statt.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Geneschen