Lena B. fragte am 06.05.2017 zum Thema Sozialwahlen, Krankenversicherung, Leistungen

Hallo Herr Wiechmann, ich bin aktuell auf der Suche nach einer Liste, die ich wählen kann. Einer der für mich wichtigen Punkte ist, dass sich die Liste entweder zur Einschränkung, oder zumindest nicht zur Erweiterung der Finanzierung nicht evidenzbasierter Maßnahmen (wie z.B. Homöopathie) einsetzt. Wie stehen Sie? Was halten Sie von einer Lösung der Unterstützung von nicht evidenzbasierter Medizin über einen Zusatzbeitrag, sodass ich als Versicherte selbst wählen kann ob ich das unterstützen möchte? Mit freundlichen Grüßen, Lena Brüder

Liebe Frau Oeüqre,

die Homöopathie ist grundsätzlich keine Kassenleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung -und das soll nach meiner Meinung auch so bleiben.
Die KKH erstattet satzungsgemäß die Kosten einer homöopathischen Behandlung unter bestimmten Vorraussetzungen nur dann, wenn die homöopathische Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung -also von einem Arzt mit Kassenzulassung- durchgeführt wird.
Der gesamte Bereich der Leistungserbringung durch Heilpraktiker ist somit ausgeschlossen.

Eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrages halte ich nicht für den richtigen Weg.
I.ü. wäre dies derzeit auch nicht möglich, da der kassenindividuelle Zusatzbeitrag für alle Versicherten gilt und nicht an die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen geknüpft ist.

Wer sich für eine homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker entscheidet, sollte diese auch in Zukunft aus eigener Tasche bezahlen.
Ihre Auffassung zur Finanzierung nicht evidenzbasierter Maßnahmen teile ich voll und ganz.