Deniz H. fragte am 07.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrter Herr Weichmann, mich interessiert, wie Sie zu homöopathischen Arzneimitteln stehen und ob die KKH homöopatische Behandlungen erstattet bzw. sich an den Kosten beteiligt?

Sehr geehrter Herr Unhfqbess,

die KKH erstattet die Kosten einer homöopathischen Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur dann, wenn die Leistung im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung erfolgt.
Damit sind die Leistungen durch Heilpraktiker grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies halte ich für richtig, da die Versichertengemeinschaft nicht mit zusätzlichen Kosten durch nicht evidenzbasierte Maßnahmen belastet werden sollte.
Meiner Meinung nach ist es zumutbar, wenn gesetzlich Versicherte zusätzliche medizinische Angebote, deren Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist, aus eigener Tasche bezahlen.

Eine Kostenbeteiligung bei homöopathischen Arzneien erfolgt durch die KKH, wenn diese im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung verordnet werden.
Dies ist folgerichtig und knüpft an das oben Gesagte an.

Ein wesentliches Ziel für mich ist eine bezahlbare Krankenversicherung "für alle".
Durch die Übernahme weiterer "neuer" Leistungen ist dieses Ziel nicht zu erreichen.