Marlis H. fragte am 06.02.2017 zum Thema Selbstverwaltung

Wie wird ein ver.di-Mitglied ein Mitglied in einem Widerspruchausschuss?

Michael Dutschke antwortete

Hallo Frau Heuer,

das ist relativ einfach zu beantworten: als langjähriges DAG-Mitglied hatte ich enge Verbindungen zu der von der DAG ins Leben gerufenen DAK und bin auch dort krankenversichert. Nach der erfolgten Fusion der Gründungsgewerkskchaften DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV zu ver.di blieb ich natürlich als überzeugter Gewerkschafter dabei und habe mich weiter für Beschäftigteninteressen engagiert. So lag es dann auch Nahe, als ich im Rahmen der Sozialwahlen2011 gefragt wurde, ob ich als dort Versicherter in der Selbstverwaltung der DAK mitarbeiten möchte, um dort die Interessen der Versicherten aus der Arbeitnehmerperspektive zu vertreten, dass ich zugestimmt habe. Diese Selbstverwaltung wiederum soll ja sicherstellen, dass die grundsätzlich paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Krankenversicherung sorgsam mit den Beiträgen umgeht. Dazu gehört auch, die Widersprüche der Versicherten gegen Entscheidungen der Krankenkasse daraufhin zu überprüfen, ob berechtigte Interessen fehlerhaft abgewiesen werden. Ich nehme im Widerspruchsausschuss also die Aufgabe wahr, darüber zu wachen, dass den Versicherten, im Regelfall ja Arbeitnehmer/innen, keine Leistungen vorenthalten werden, aber trotzdem die Gleichbehandlung der Versicherten eingehalten wird.

Ich hoffe, ich habe damit die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet und stehe Ihnen natürlich gerne für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Dutschke