Maria E. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrte Frau Rahmann, als Psychotherapeutin interessiert mich derzeit, wie die Krankenkassen mit dem andauernden Missverhältnis zwischen Therapiebedarf und Versorgungskapazitäten der Vertragstherapeuten umgehen. Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinien im April 2017 erlebe ich verstärkt von Seiten der Krankenkassen eine Verleugnung des Systemversagens, so dass Patienten nach langer erfolgloser Suche nach einem Therapieplatz bei einem KV-zugelassenen Therapeuten viele, viele Hürden nehmen müssen, um eine Therapie bei einem Privattherapeuten (Kostenerstattungsverfahren) in Anspruch nehmen zu dürfen. Mich interessiert, wie Sie mit dem Systemversagen künftig umgehen, welche Position Sie dazu haben? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß, Maria Eichhorn (Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie)

Petra Rahmann antwortete

Liebe Frau Rvpuubea,

wir als GewekschafterInnen wissen gerade aus Arbeitsmedizinischer Sicht wie wichtig Psychotherapie sein kann! Und daher setze ich mich dafür ein, dass gerade hier noch viel mehr getan werden muss.

Eine Terminservicestelle ist auch auf der Internetseite der Techniker Krankenkasse abgebildet. Hier werden Angebote unterbreitet die auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keinen Therapeuten finden. Die Terminservicestelle vermittelt allen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen bei einem Psychotherapeuten in unmittelbarer Nähe. Das reicht noch lange nicht aus, da der Bedarf dramatisch zunimmt.

Aus meiner Sicht, müsste ein schnellerer Zugang zu Therapeuten und Therapieplätzen ermöglicht werden. Dafür würde ich mich auch gerne weiter einsetzen, denn die „psychischen Belastungen“ sind ein Thema, dass uns alle immer mehr treffen wird.

Schöne Grüße aus Bochum,
petra rahmann