Lucas T. fragte am 28.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrte Frau Weiß-Balschun, bei der Sozialwahl würde ich gerne eine Liste wählen, die sich dafür einsetzt, dass nur Behandlungsmethoden getragen werden, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist. Ich möchte niemandem untersagen, einen beliebigen Quacksalber zu besuchen, finde aber, dass es nicht im Sinne der Solidargemeinschaft sein kann, Praktiken zu finanzieren, deren Wirksamkeit nicht belegt oder deren behauptete Wirkprinzipien bereits widerlegt wurden. Wir brauchen daher klare, einheitliche Kriterien, nach denen bemessen wird, ob eine Therapie wissenschaftlich belegt ist (und damit zur Finanzierung zugelassen werden kann) oder nicht. Wie stehen Sie als Vertreterin der ver.di-Liste zu diesem Thema? Mit freundlichen Grüßen, Lucas Treffenstädt

Guten Tag Herr Gerssrafgäqg,

wegen technischer Probleme habe ich leider erst jetzt Ihre Frage bekommen.

Der GBA hat klare Kriterien festgelegt, nach denen eine Therapie beurteilt wird. Demnach fällt Homeopathie bislang nicht in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse. Manche Krankenkassen nehmen es dennoch als freiwillige Zusatzleistung auf, auch weil bekannt ist, dass es Versicherten helfen kann, obwohl die meisten der Homeopathie zu Grunde liegenden Behandlungskonzepte nicht mit unserem naturwissenschaftlich Wissen zu erklären sind. Hier scheinen eher die Selbstheilungskräfte aktiviert zu werden.

Auch die Homöopathie muss ihren Nutzen durch belastbare Studien belegen.

Freundlicher Gruß

Regine Weiß-Balschun