Lena B. fragte am 06.05.2017 zum Thema Sozialwahlen, Krankenversicherung, Leistungen

Hallo Frau Weiß-Balschun, ich bin aktuell auf der Suche nach einer Liste, die ich wählen kann. Einer der für mich wichtigen Punkte ist, dass sich die Liste entweder zur Einschränkung, oder zumindest nicht zur Erweiterung der Finanzierung nicht evidenzbasierter Maßnahmen (wie z.B. Homöopathie) einsetzt. Wie stehen Sie dazu? Was halten Sie von einer Lösung der Unterstützung von nicht evidenzbasierter Medizin über einen Zusatzbeitrag, sodass ich als Versicherte selbst wählen kann ob ich das unterstützen möchte? Mit freundlichen Grüßen, Lena Brüder

Sehr geehrte Frau Oeüqre,

wie ich auch bereits Herrn Gerssrafgäqg in seiner Frage geantwortet habe, hat der GBA klare Kriterien festgelegt, nach denen eine Therapie beurteilt wird. Demnach fällt Homeopathie bislang nicht in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse. Manche Krankenkassen nehmen es dennoch als freiwillige Zusatzleistung auf, auch weil bekannt ist, dass es Versicherten helfen kann, obwohl die meisten der Homeopathie zu Grunde liegenden Behandlungskonzepte nicht mit unserem naturwissenschaftlich Wissen zu erklären sind. Hier scheinen eher die Selbstheilungskräfte aktiviert zu werden.

Auch die Homöopathie muss ihren Nutzen durch belastbare Studien belegen.

Die KKH finanziert über ihr Bonussystem und die Budgetmöglichkeit alternative Behandlungsmethoden.

Das finde ich gut,

beste Grüße
Regine Weiß-Balschun