Helmut Z. fragte am 02.02.2017 zum Thema Gesundheitspolitik

Hallo Frau Hauffe, das Präventionsgesetz sieht vor, dass die gesundheitliche Prävention im sog. Settingansatz auch aus Mitteln der KV unterstützt wird. Insbesondere in städtischen Quartieren mit einem hohen Anteil von Menschen, die unter Armutsbedingungen häufig gepaart mit einem Migrationshintergrund leben, erreicht die medizinische Versorgung im niedergelassenen Bereich und damit auch die mögliche Prävention mit den konventionellen Methoden nicht mehr die dort lebenden Menschen ausreichend. Das ist ein Grund dafür, dass diese Menschen eine deutlich geringere Lebenserwartung haben als die besser situierten Mittelschichtangehörigen. Sehen Sie Möglichkeiten für die gesetzlichen KV im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes, interdisziplinäre auf unterschiedliche kulturelle Voraussetzungen eingehende Versorgungsangebote zu fördern, mit denen dann auch die gesundheitliche Prävention in diesen Quartieren gestärkt wird.

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrter Herr Mnpunh,

vielen Dank für Ihre Frage, die ein ganz wichtiges Thema aufwirft. Zuvor möchte ich Sie jedoch berichtigen, glaube aber, dass Sie sich evtl. nur vertan haben: Die KV (= Kassenärztlichen Vereinigungen) haben aus meiner Sicht keine unmittelbare Rolle im Rahmen des Präventionsgesetzes. Ich bin zur Sicherheit eben nochmals die einschlägigen Regelungen durchgegangen.
Ich verstehe aber Ihre Frage auch nicht so, dass Sie auf die Kassenärztlichen Vereinigungen abzielt, sondern auf die Krankenkassen.

Die Krankenkassen finanzieren die Leistungen, die sich aus dem Präventionsgesetz ableiten lassen. (Und zusätzlich auch übrigens die koordinierende Aufgabe der BZgA in diesem Zusammenhang. Letzteres war sehr strittig, da die BZgA eine nachgeordnete Behörde des BMG ist und nun von Versichertengeldern diese Aufgabe finanziert wird. Wirklich, darüber kann man trefflich streiten, denn dieses Geld fehlt im Topf der Prävention!)

Unbedingte Zielsetzung der gesetzlichen Novelle ist - neben dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Individualprävention - der sog. "Setting-Ansatz" als besonders zu gewichtender. Und das begrüßen wir ausdrücklich! Hier muss versucht werden, kluge Konzepte zu entwickeln oder auf funktionierende Angebote in den Quartieren und Stadtteilen aufbauen zu können.
So verfolgt die BARMER beispielsweise mit Projekten für Migrantinnen oder - in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit - für Alleinerziehende und Arbeitslose gerade solche in der Versorgungsstruktur benachteiligte Gruppen zu unterstützen. Ein Quartieransatz ist weitgehend umzusetzen, auch um nicht bestimmte Zielgruppen als sog. "vulnerable Gruppen" zu stigmatisieren. Sicher nicht einfach, aber möglich!

Ich hoffe sehr, dass ich Ihre Frage für Sie befriedigend beantwortet habe. Ansonsten melden Sie sich gerne nochmals. Ich wünsche mir sehr, dass auch Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen in Ihrem Umfeld zur Sozialwahl gehen. Und wenn sie bei der BARMER versichert sind wünsche ich mir selbstverständlich, dass sie die Verdi-Liste wählen!

Herzlichst
Ulrike Hauffe