Barbara T. fragte am 09.02.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Anfang und Ende des Lebens scheinen mir nicht ausreichend begleitet zu sein. Wie kann palliative Versorgung ambulant ausreichend gesichert werden? Und wie wird Geburtsbegleitung durch Hebammen trotz steigender Versicherungssummen zukünftig ermöglicht?

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Guvrffra,

mein Eindruck ist, dass derzeit beide Themen endlich "angekommen" sind. Und mir gefällt es sehr, dass sie beides, den Lebensanfang und das Lebensende zusammenfassen. Ich empfinde diesen Zusammenhang auch als sehr bedeutungsvoll. Abhängig davon, wie eine Gesellschaft den Anfang und das Ende wertschätzen, ist ihre Menschlichkeit definiert.
Nun konkret: Gerade ist das Nationale Gesundheitsziel "Gesundheit rund um die Geburt" verabschiedet und den entsprechenden Bundestagsausschüssen übergeben worden. Hier ist die Rolle der Hebammen noch einmal sehr gestärkt worden. Die Versicherungssummen stehen nicht in Zusammenhang mit einer Häufung von Geburtsschäden, sondern mit der verlängerten Frist von 10 auf 30 Jahre, dass nachträglich Auffälligkeiten bei den Kindern auf die Geburt zurückgeführt werden können. Das gilt nicht nur für Hebammen, sondern auch für geburtshelfende Ärztinnen und Ärzte. Dass diese Versicherungssummen zu einem großen Teil von den Krankenkassen bezahlt werden ist nicht sachgerecht. Versichertengelder sollten für die Versorgung und nicht für die Finanzen der Versicherungsunternehmen genutzt werden. Richtiger wäre eine staatliche Fondlösung (wie schon u.a. bei Impfungen bekannt), auf die sich bisher jedoch das BMG nicht einlassen will.
Und zum Lebensende: Ich glaube, dass wir mehr und mehr das Thema Palliativ-Versorgung und Tod aus dem gesellschaftlichen Tabu herausholen. 2010 wurde die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen veröffentlicht. Bis November 2016 wurde sie zu einer nationalen Strategie weiterentwickelt. Träger dieses Prozesses sind die Bundesärztekammer, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Die gesetzlichen Neufassungen definieren nun eine Vollfinanzierung. Die Versorgungsstrukturen werden bedarfsgerecht weiterentwickelt. Selbstverständlich ist nicht alles gut, aber im Werden!
Ich danke Ihnen für diese so wichtige Frage. Als Mitglied im Verwaltungsrat haben wir deutliche Möglichkeiten, diese Prozesse zu stärken. Umso mehr ist es wichtig, dass Sie und Ihre Bekannten wählen - am besten uns, denn wir haben Ahnung!

Ihre
Ulrike Hauffe