Monica K. fragte am 12.02.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Mehr Menschen interessieren sich für die alternative Medizin und möchten diese auch über die Krankenkasse finanziert bekommen. Inwieweit wird dies bereits in den Leistungen berücksichtigt und was ist für die Zukunft vorgesehen?

Ulrike Hauffe antwortete

Hallo, Frau Xbggr,

ja, Sie haben recht. Immer mehr Menschen interessieren sich für alternative Heilmethoden. Leistungen in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sind abhängig von den Entscheidungen des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), dem obersten beschlussfassenden Gremium im Gesundheitswesen, der maßgeblich nach Evidenz-Kriterien entscheidet. Damit sind ca. 95 % der gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen festgelegt. Inwieweit Krankenkassen darüber hinaus noch weitere Angebote finanzieren hängt stark von den Entscheidungen der Verwaltungsräte ab, deren Aufgabe es ist, sog. Satzungsleistungen zu beschließen - nach Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie müssten also dies bei jeder Krankenkasse abfragen, was sie unter dem Titel "Alternativmedizin" finanziert. Auch bei der BARMER können Sie dabei fündig werden.
Problem bleibt, dass nach wie die Nachweisbarkeit der Wirkung alternativer Heilmethoden, also die Evidenz der Methoden, schwer bewiesen werden kann. Gerade laufen heftige Debatten zum Thema Homöopathie. Aber wir müssen uns schon fragen, ob nur wirksam sein darf, was biologisch nachweislich wirkt, oder ob nicht auch die erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnisse Bedeutung haben dürfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen und bitte Sie sehr, in diesem Jahr die Sozialwahlen zur Stimmabgabe zu nutzen - gerne auch in Unterstützung der verdi-Liste!

Ihre
Ulrike Hauffe