Meike A. fragte am 25.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Was tun, wenn ich keinen Vertragspsychotherpeuten für ambulante Therapie finde, diese aber zeitnah begonnen werden soll (laut Einschätzung des Therapeuten in der Sprechstunde)? Dier Voraussetzungen der Kostenerstattung haben sich doch mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie nicht verändert und es wurden ja keine zusätzlichen Psychotherapieplätze geschaffen. Also habe ich doch bei Systemversagen weiterhin Anspruch auf Psychotherapie in einer Privatpraxis mit Abrechnung über Kostenerstattung, korrekt?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Nzre,

entschuldigen Sie bitte, dass ich verspätet antworte, aber ich hatte Urlaub und Sie sicher Verständnis dafür.

Sie haben recht: Mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April 2017 haben die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund gesetzlicher Vorgabe anfragenden Versicherten auch freie Termine bei Psychotherapeuten zu vermitteln (bislang nur Termine bei Fachärzten). Konkret geht es dabei nun um die Vergabe von Terminen für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die sog. Akutbehandlung.

Sofern also in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen wurde, vermitteln die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen den gesetzlich Versicherten auf Anfrage auch einen zeitnah erforderlichen Termin bei Therapeuten/Therapeutinnen mit Kassenzulassung. Die Terminservicestellen sind verpflichtet, den Patienten und Patientinnen einen Termin beim Psychotherapeuten oder bei der Psychotherapeutin innerhalb von vier Wochen anzubieten. Ist das nicht möglich, sollen sie einen Termin im Krankenhaus vermitteln. Dort dürfen nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten die Behandlung durchführen, die über die gleiche fachliche Befähigung verfügen wie VertragspsychotherapeutInnen.

In der Tat haben sich die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs nicht geändert. Die Voraussetzungen dafür bzw. für ein „Systemversagen“ dürften allerdings erst dann anzunehmen sein, wenn eine Terminvermittlung, wie beschrieben, definitiv nicht möglich ist.
Nun bin ich nicht naiv und weiß natürlich, dass nach wie vor die Wartelisten lang sind. Jedoch wissen wir auch, dass die Versorgungsdichte ausgesprochen unterschiedlich ist, nicht nur bezogen auf Stadt und Land, sondern auch zwischen den Städten. Bedeutet für mich: Wir können nichts über einen Kamm scheren.
Ich hoffe also, dass über dieses neue System, das zumindest denen, die Hilfe suchen, erst einmal ein qualitativ gutes Erstgespräch angeboten werden muss, auch Bedarfe befundet werden können. Vielleicht schaffen wir es, dass wir dann Bedarfe noch einmal nachweisen können.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Spitzenkandidatin auf der Liste von verdi für die Sozialwahl bei der BARMER einen besonderen Augenmerk auf das Thema haben werde.

Mit herzlichem Gruß von
Ulrike Hauffe