Mario H. fragte am 09.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Werden Sie sich für die Übernahme von naturheilkundlichen Arzneimitteln einsetzen? Diese sind viel günstiger und haben keine Nebenwirkungen. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, wie werden Sie das tun?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrter Herr Ubcc,

der Begriff „naturheilkundliche Arzneimittel“ erfasst Arzneimittel verschiedener Therapierichtungen. Darunter beispielsweise die der Anthroposophie, Homöopathie, aber auch pflanzliche Arzneimittel. Die Krankenkasse, die ich vertrete, die BARMER übernimmt die Kosten für homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel bei Kindern und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen. Ärzte oder Ärztinnen können nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel unabhängig vom Alter des Patienten oder der Patientin auf Kassenrezept verordnen, wenn sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eingesetzt werden und die Mittel in diesen Fällen als Therapiestandard der Homöopathie und Anthroposophie gelten. Gleiches gilt für pflanzliche Arzneimittel, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, das höchste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen) die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf eine Ausnahmeliste (die sogenannte Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie) gesetzt hat. Die Liste ist frei einsehbar und findet sich auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba.de). Die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, ob pflanzlich, homöopathisch oder anthroposophisch, werden in der Regel übernommen. Insofern ist eine Kostenübernahme solcher Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt und keinesfalls ausgeschlossen. Aber einen Trugschluss lassen Sie mich bitte aufräumen: Naturheilkundliche Mittel haben eine Wirkung - und wo eine Wirkung, da auch eine Nebenwirkung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche mir sehr, dass Sie sich an der Sozialwahl beteiligen.

Ihre
Ulrike Hauffe