Margot J. fragte am 15.05.2017 zum Thema Pflege, Frauen

Liebe Frau Hauffe, wie stehen Sie, wie steht die BARMER zu den Wahlrechten der Versicherten; z.B. bei der Vorsorge/ Reha für Mütter und Mutter-Kind?. Ich finde es wichtig, dass ernst genommen wird, wenn jemand z.B. nur in eine Frauen Klinik möchte oder z.B. spezielle Wünsche an die Betreuung des Kindes hat.

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Wätre,

das Wunsch- und Wahlrecht von Müttern ist ein sehr hohes Gut, das nicht infrage zu stellen ist. Es ist sehr sinnvoll, wenn Mütter mit ihren Beschwerden qualitativ gute Beratung in Anspruch nehmen, damit sie eine richtige Entscheidung zu ihrem Beschwerdebild fällen können. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass z.B. die im Müttergenesungswerk zusammengebundenen Wohlfahrtsverbände Beratungsstellen vorhalten, die eine besondere Expertise für die Beratung von Müttern, Vätern und pflegende Angehörigen haben. Und außerdem gibt es dort eine Internetseite mit allen Kurkliniken, auf der spezielle Schwerpunkte der Kliniken ausgewiesen sind. Also: Gute Informationen bekommen Sie beim Müttergenesungswerk und auch bei Ihrer Krankenkasse. Und dann werden Sie sich sicherlich gut entscheiden können.
Wir von verdi halten das Wunsch- und Wahlrecht für unverzichtbar. Bitte unterstützen Sie uns mit unserer Haltung durch Ihre Wahl.

Herzliche Grüße
Ulrike Hauffe