Sybille B. fragte am 22.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen, Frauen

Hat die Barmer spezielle Angebote für Frauen und wenn ja, welche?

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Böschen,

ich danke Ihnen ausdrücklich für diese Frage, weil sie mir die Gelegenheit gibt darzustellen, was wir als Selbstverwalter und Selbstverwalterinnen in den letzten Jahren bei der BARMER anregen konnten. Dadurch können diejenigen, die es lesen, auch noch einmal einen Eindruck bekommen, wie facettenreich unser Ehrenamt ist. Selbstverständlich kann ich Ihnen nur einige wenige Aktivitäten aufschreiben, aber ich nehme die, die mir besonders wichtig sind.

Die BARMER ist von ihrer Geschichte her eine Familienkasse. Auch dadurch ist der Frauenanteil unter den Versicherten sehr hoch, ich glaube sogar am höchsten im Vergleich der Ersatzkassen. Von daher war es nicht schwierig anzuregen, dass wir gezielt für Frauen etwas tun sollten.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die BARMER Informationshefte entwickeln lässt, die Frauen eine sogenannte "informierte Entscheidung" bei wichtigen Fragen ermöglicht. Eine Frage ist z.B.: "Nehme ich die Einladung zum Mammografie-Screening an, wenn ich ab meinem 50. Lebensjahr die Einladung dazu bekomme?" Nun können Sie denken, das sei doch klar, denn Früherkennung ist immer gut. So einfach ist es nicht. Auch bei der Früherkennung, oft falsch als "Vorsorge" bezeichnet, gibt es negative Folgen, die Sie abwägen sollten. Und dafür wurde - zusammen mit dem Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit - diese mit einem Preis der Wissenschaftsjournalisten geadelte Broschüre von der BARMER herausgebracht, mit deren Hilfe Sie diesen Abwägeprozess machen können. Mit dem einfachen "Ich rate Dir..." kommen wir nicht weiter. Und der BARMER-Verwaltungsrat will genau das: Augenhöhe zwischen Behandelnden und den Versicherten mit evidenzbasierten Informationen herstellen. So wurden auch noch weitere Materialien entwickelt: z.B. zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und der HPV-Impfung, zu Osteoporose, zu Essstörungen und zu Schwangerschaft und Geburt.

Und folgerichtig hat der Verwaltungsrat dann eine Satzungsleistung verabschiedet mit einem Schwangerschaftskonto über 200 €, das werdende Eltern u.a. nutzen können für die Kosten der Geburtsvorbereitung für den Partner (oder die Partnerin), für Hebammen-Rufbereitschaft etc. Das kann das schwangere Paar selber bestimmen, was ihnen wichtig ist.

An diesen Beispielen können Sie also sehen, dass für Frauen einiges getan wird - und dass der Verwaltungsrat dazu sehr beigetragen hat.

Ich hoffe, dass Sie mit meinen Anmerkungen etwas anfangen können.

Herzliche Grüße

Ulrike Hauffe