Andrea L. fragte am 30.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen, Sonstiges

Warum leiten Krankenkassen (auch die KKH) Anträge für Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen nach §§ 24 und 41 SGBV an den Rentenversicherungsträger weiter oder bekommen von ihnen gleich den Antrag für die Rentenversicherung, obwohl sie wissen, dass der RVT diese Maßnahmen nicht anbietet und der zweite Antrag beschieden werden muss? Eine unnötige Hürde für kranke und erschöpfte Mütter und Väter.

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Lockhoff,

ob die KKH Anträge für Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen direkt an den Rentenversicherungsträger weiterleitet kann ich nicht beurteilen, da ich nur Einblick in das Handeln und Entscheiden der BARMER habe. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich dieses Vorgehen falsch finde, sollte es stattfinden. Der Rentenversicherungsträger verfügt gar nicht über geeignete Klinikangebote.
Sollten Sie ein ähnliches Verhalten bei der BARMER beobachten geben Sie mir bitte Bescheid. Ich gehe jedoch nicht davon aus.

Herzliche Grüße
Ulrike Hauffe