Anne S. fragte am 30.05.2017 zum Thema Pflege

Pflegende Frauen und Männer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kurmaßnahme, wenn diese medizinisch notwendig ist. Dabei sind es v.a. Frauen, die zuhause Angehörige pflegen. Allerdings wissen das die allermeisten Betroffenen nicht. Was tut die BARMER, um ihre Versicherten darüber zu informieren und zu unterstützen? Gibt es Statistiken, wie Kuranträge von Pflegenden Angehörigen (nach Frauen und Männer) bewilligt oder abgelehnt werden? Was macht die BARMER mit Anträgen von Betroffenen, deren Angehörige erst nach dem Tod ihrer Pflegebedürftigen einen Antrag stellen?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Schilling,

Sie haben recht und sprechen ein sehr wichtiges Thema an. Pflegende Angehörige sind nachgewiesenermaßen hohen und vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Bei ihnen besteht unter Umständen ein Bedarf an passgenauen Maßnahmen im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, weil pflegende Angehörige einerseits selbst erkranken und die Pflegesituation dann als wichtiger Kontextfaktor Berücksichtigung finden muss. Andererseits kann die Pflegesituation an sich eine so starke Belastung darstellen, dass eine ambulante Kompensation nicht mehr möglich ist.

Wir sprechen im zuständigen Ausschuss bei der BARMER häufiger über das Thema. Selbstverständlich erkennt die BARMER die gesellschaftliche Bedeutung von häuslicher Pflege und die Leistung der pflegenden Angehörigen durch Öffentlichkeitsarbeit und durch das Voranbringen niedrigschwelliger unterstützender Maßnahmen an. Unter anderem veröffentlicht die BARMER – Pflegekasse regelmäßig die Zeitschrift „Angehörige pflegen“. Ich finde, dass sie gut auf die Fragestellungen, die pflegende Angehörige bewegen, eingeht. Mich würde interessieren, ob Sie die Zeitschrift kennen und vielleicht auch beurteilen könnten.

Bei Anträgen auf Kostenübernahme von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen unterscheidet die BARMER grundsätzlich nicht zwischen pflegenden Frauen und Männern, aber selbstverständlich stimmt es, dass eher Frauen als Männer pflegen. Das geben alle Statistiken wieder.
Grundlage für eine Bewilligung von Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen durch die BARMER ist neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit. Die Tatsache, dass ein Antrag erst nach dem Tod des Pflegebedürftigen gestellt wird, spielt für die Beurteilung grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr werden die besonderen Belange pflegebedürftiger Angehöriger, sofern dies aus den Antragsunterlagen hervorgeht, in die Prüfung einbezogen. Gleichzeitig wird bei der Bewilligung von Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen einer pflegenden Angehörigen die besondere Herausforderung, dass die/der Pflegebedürftige zeitgleich adäquat versorgt werden muss, berücksichtigt. Ich finde, dass sich die Kasse hier in der Rolle der Dienstleisterin und Koordinatorin sehen muss. Als Versichertenvertreterin achten wir sehr darauf. Statistische Auswertungen von Anträgen auf Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen pflegender Angehöriger sind gesetzlich nicht vorgesehen und konnten mir deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Sollten Sie BARMER-versichert sein, dann wird die Sozialwahl erst bis zum 04. Oktober stattfinden. Und ich würde mich dann sehr freuen, wenn Sie die Verdi-Liste wählen würden.

Mit Gruß von
Ulrike Hauffe