Jan B. fragte am 10.07.2017 zum Thema Krankenversicherung, Gesundheitspolitik

Warum sind Arbeiter und Angestellte verpflichtet in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen, aber Einkommen aus Kapitalerträgen, Vermietung, Verpachtung sowie Beamtenpensionen werden nicht zur Finanzierung mit herangezogen?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrter Herr Bauer,

zielsicher haben Sie mit Ihrer Frage eine der derzeit bedeutendsten sozial- und gesundheitspolitische Fragen aufgeworfen, die Ansätze - und so verstehe ich den "Unterton" Ihrer Frage - zu mehr Gerechtigkeit in unserem solidarisch organisierten Krankenversicherungssystem aufzeigt. Gewerkschaften fordern schon lange, dass alle Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Krankenkassenbeitrag aufgenommen werden. Sie können uns mit Ihrer Haltung darin unterstützen. Das Thema "Beamte" ist hier nicht einfach zu subsumieren. Aber auch hier können wir derzeit im Rahmen der Debatte um eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung für alle Einiges lesen und lernen. Beamte können sich durchaus gesetzlich versichern. Das machen auch wenige, die damit das solidarische gesetzliche Krankenversicherungssystem stärken wollen. Das bedeutet für diese Beamtinnen und Beamten jedoch, dass sie keinen Arbeitgeberanteil refinanziert bekommen, sondern den Beitrag komplett selber aufbringen müssen - nicht wirklich ein Anreiz zum Wechsel in das GKV-System. Sie merken, bei uns Gewerkschaften laufen Sie offene Türen mit Ihrer Frage ein. Ich bin hochgespannt, wie sich dieses Thema in den nächsten Jahren politisch gestalten wird.
Vielen Dank für Ihre Frage! Und sollten Sie BARMER-versichert sein, dann würde ich mich über Ihre Unterstützung bei der Sozialwahl der BARMER, die noch kommen wird (Ende August werden die Sozialwahl-Unterlagen verschickt), sehr freuen. Nur gemeinsam können wir dicke Bretter bohren!

Ihre
Ulrike Hauffe