Marion M. fragte am 11.08.2017 zum Thema Krankenversicherung

Wie lässt sich Ihrer Ansicht nach das Problem lösen, dass Selbständige zunehmend Beitragsschulden bei den Krankenkassen angehäuft haben, weil sie sich die Beiträge aus ihren schmalen Gewinnen nicht leisten können?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Mikula,

Sie haben recht und es zeigt sich immer deutlicher, dass die hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die damit einhergehende finanzielle Belastung Selbständige mit niedrigem Einkommen überfordert. Das liegt u.a. in dem hohen Mindestbeitrag begründet. Das heißt, bei der Berechnung der Beitragshöhe wird bei hauptberuflich Selbstständigen prinzipiell von einer „fiktiven” Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 2.231,25 Euro (2017) ausgegangen, auch wenn das Einkommen unter diesem Betrag liegt. Das ergibt einen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag um 400 Euro. Für Bezieher eines Gründungszuschusses (Agentur für Arbeit) sowie für bedürftige Selbstständige kann der Beitrag auf ca. 260-270 Euro gemindert werden. Zum Vergleich: Für nicht hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig versichert sind, gilt eine Mindestbemessungsgrenze von aktuell 991,67 Euro, was einen monatlichen Versicherungsbeitrag von knapp 180 Euro ergibt.

In Anbetracht der zum Teil erheblichen finanziellen Überforderung von selbstständig Tätigen mit geringem Einkommen ist die Absenkung der Mindestbemessungsgrenzen auf den allgemeinen Wert in der freiwilligen Versicherung (991,67 Euro / Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag: knapp 180 Euro mtl.) wirklich angebracht. Dies kann zu einer langfristigen Entlastung für die Betroffenen und zu einer teilweisen Reduzierung der Beitragsschulden beitragen.
Und wenn nötig muss über weitere Staffelungen nachgedacht werden! Es kann nicht sein, dass Deutschland sich mehr und mehr als Start Up-Land profilieren will, dann aber die Rahmenbedingungen nicht entsprechend flexibilisiert. Sie wissen mich und uns an Ihrer Seite.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Ulrike Hauffe