Marvin S. fragte am 21.08.2017 zum Thema Sozialwahlen, Selbstverwaltung

Sehr geehrte Frau Haufe. Wofür brauchen wir eine "Sozialwahl"?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrter Herr Sander,

fast alle Sozialwahlen haben schon bis Ende Mai stattgefunden, nur nicht die der BARMER, bedingt dadurch, dass die BARMER zum Jahreswechsel mit der Deutschen BKK fusioniert hat und dann der amtierende Verwaltungsrat noch eine Zeit diesen Fusionsprozess verantwortlich begleiten soll. Schon hier merken Sie, was ein Verwaltungsrat tun kann - Fusionen planen und entscheiden - und diese Verwaltungsräte werden aus den Reihen der Versicherten bei der Sozialwahl gewählt. Nach wie vor kennen viele Menschen die Wirkmacht der Verwaltungsräte nicht und deshalb beteiligen sie sich auch nicht bei den Sozialwahlen. Ich neige dazu, den Vergleich mit dem bekannten Begriff "Aufsichtsrat" zu verwenden - auch wenn es nicht stimmt, denn Aufsichtsräte gibt es ausschließlich in der Privatwirtschaft und zum Glück haben wir im gesetzlichen Krankenkassenwesen in Deutschland eine Solidarform. Trotzdem: Der Verwaltungsrat entspricht annähernd dem Aufsichtsrat einer privatwirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft. Hier werden die Grundzüge der Sozial- und Kassenpolitik der Krankenkasse bestimmt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen - im Sinne der Versicherten der Kasse.
Der Verwaltungsrat wählt und überwacht die Mitglieder des Vorstands, übt haushaltsrechtliche Kontrolle aus und entlastet den Vorstand. Weiterhin beschließt er die Satzung der Krankenkasse und entscheidet damit auch über freiwillige Versicherungsleistungen, die für die Versicherten der Kasse sinnvoll sind.
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können wurden in der BARMER unterhalb des Verwaltungsrats vorbereitende Ausschüsse der Versichertenvertreter und -vertreterinnen gebildet, die sowohl die Themen Finanzen und Personal bearbeiten als auch alle Leistungsthemen (z.B. Prävention, Versorgung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Rehabilitation und Pflege) erörtern. Die Ausschüsse geben Empfehlungen an den Verwaltungsrat zur Abstimmung.
Und nicht zu vernachlässigen sind die Widerspruchsausschüsse. Beschwerden, die Versicherte gegen eine Leistungsverweigerung einlegen werden in 10 Ausschüssen der BARMER nochmals erörtert und ggfs. neu entschieden. Nicht nur das gibt es im PKV-System gar nicht! D.h., Sie haben mit der Sozialwahl eine echte Wahl, Ihr "Kassenparlament, Ihren Aufsichtsrat" zu bestimmen! Ich hoffe, Ihre Frage erst einmal beantwortet zu haben. Wenn Sie noch Nachfragen haben: gerne!

Ihre
Ulrike Hauffe