Helmut K. fragte am 07.09.2017 zum Thema Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sonstiges

Moin Frau Hauffe Ich bin wegen eines Schlaganfalls vor 4 Jahren 60% Schwerbehindert und Frührentner. Und deshalb auf SGB XII angewiesen. Trotz dem fällt die Medikamentenzuzahlung nicht ganz weg. Auch ständig wiederkehrende Kosten für mein Gebiss (Haftmittel,Reiniger)muß ich selber tragen. Sehen Sie eine Möglichkeit dies zu ändern?

Ulrike Hauffe antwortete

Hallo Herr Xergmzre,

vielen Dank dafür, dass Sie mir Ihre persönliche Situation geschildert haben. Das Zuzahlungssystem ist nicht von den Krankenkassen festgelegt worden, sondern vom Gesetzgeber. Durch die Zuzahlung möchte der Gesetzgeber für eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen sensibilisieren. Ob das damit gelingt - ich weiß es nicht wirklich.... Wir von der Verdi-Liste bei der BARMER vertreten: "Wer krank ist, darf nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zuzahlungen von Kranken sind unsozial und gehören deswegen abgeschafft." Diese Aussage ist aber Zukunftsmusik und eine Neuregelung, die die Krankenkasse gar nicht selbst ändern und festlegen kann. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Es bleibt aber dabei: Wir wollen die Zuzahlungspraxis geändert bekommen! Solch eine Entscheidung ist aber nicht leicht durchzusetzen. Dafür sind große Organisationen nötig, die politische Kraft entfalten können. Deshalb ist es sehr wichtig: Wählen Sie bei der Sozialwahl die Verdi-Liste, denn Verdi ist eine starke politische Kraft!

Nun einige Erläuterungen: Die Höhe der Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten der Leistung, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Versicherte zahlen jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Leistung. Am bekanntesten ist die Zuzahlung für Medikamente oder für eine stationäre Krankenhausbehandlung. Doch auch bei anderen Leistungen werden Versicherte an den Kosten beteiligt.

Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, sobald die Zuzahlungen die jährliche, individuelle Zuzahlungsgrenze erreichen. Die Zuzahlungsgrenze wird pro Kalenderjahr festgelegt. In jedem Kalenderjahr sind maximal 2% der Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen zumutbar. Liegt eine schwerwiegende chronische Krankheit vor, beträgt die Obergrenze 1% der Bruttoeinnahmen. Das haben Sie aber sicherlich für sich schon einmal ausgerechnet. Als meine Mutter noch lebte und hohe Medikamentenkosten verursacht hatte haben wir im Voraus für das Jahr eine Befreiungsbescheinigung bekommen, da ersichtlich war, dass auch in dem Folgejahr die Kosten ihre Zuzahlungsgrenze überschreiten würde.

Was gilt bei ALG II oder Sozialhilfebezug?
Für diese Versicherten gibt es eine feststehende Sonderbelastungsgrenze. In 2017 beträgt diese € 98,16 bzw. – bei chronischer Erkrankung – € 49,08. Gleiches gilt für Bezieher von Grundsicherung oder Heimbewohner, die zu (Teil-)Lasten der Sozialhilfe untergebracht sind.
Aber wann gilt jemand als chronisch erkrankt? Auch das habe ich mich gefragt. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
- eine Pflegebedürftigkeit ab dem Pflegegrad 3
- Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
- eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Nun noch zu Ihren angesprochenen Haftmitteln und Gebissreinigern: Diese sind leider nicht erstattungsfähige Medizinprodukte - nach § 31 SGB V. Sie fallen damit unter die Eigenverantwortung eines jeden und können damit von den Krankenkassen nicht übernommen werden. So der Gesetzgeber.
Wir als Verwaltungsrat der BARMER können diese Gesetze nicht aushebeln, auch wenn man manchmal das Bedürfnis hätte, so etwas zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bedingungen verständlich erläutern, wünsche mir, dass Sie die Liste 2 wählen und verbleibe mit herzlichem Gruß
Ihre
Ulrike Hauffe