Björn S. fragte am 25.01.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Hallo Herr Klemens, zwei andere Fragende haben das Thema Homöopathie angesprochen. Ich verstehe nicht ganz, warum Sie einerseits von "sinnvoller Ergänzung" schreiben, andererseits zutreffend schreiben, dass es keinen Beweis für eine tatsächliche Wirkung gibt, höchstens einen gesteigerten Placebo-Effekt. Aus meiner Sicht sollte sich ver.di daher konsequenterweise für ein Wahlrecht bei Homöopathie einsetzen. Sämtliche Kosten für diese Methode sollten von denjenigen durch Zusatzbeitrag getragen werden, die daran glauben, so wie ein Kollege es vorgeschlagen hat. Würde sich Verdi eine solche Position zu eigen machen bzw. ist das vielleicht schon der Fall? Beste Grüße!

Uwe Klemens antwortete

Sehr geehrter Herr Fvroxr,

zu Ihrer Frage möchte ich wie folgt antworten: Ein Wahlrecht braucht es nicht, der Rahmen den der Gesetzgeber vorgibt ist ausreichend. Ich weiß das es unterschiedliche Einschätzungen zum Nutzen von Homöopathie gibt, finde es als Ergänzung richtig !
Danke für Ihr Interesse, gerne antworte ich Ihnen wieder. Und nehmen Sie bitte an der Wahl teil.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Klemens