Siegmar A. fragte am 05.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Gesundheitspolitik

Von Politikern und Medien wird die Disparität der Gesundheitskosten i. a. nur mit der höheren Belastung der Versicherten gegenüber den Arbeitgebern mit dem 0,9 % höheren Beitragssatz und den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen belegt. Dabei bleiben unberücksichtigt grundsätzlich von den Kassen ausgeschlossene Leistungen, z. B. Sehhilfen, Medikamente gegen Allergien, Vorsorgeuntersuchungen. Derartige vom Versicherten allein zu tragende Kosten verschieben die Disparität der Finanzierung der Gesundheitskosten nochmals wesentlich zu Lasten der Versicherten. Halten Sie die durch Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatzes zunehmende Disparität für sozial und gesellschaftlich gerechtfertigt? Falls ja, weshalb?

Uwe Klemens antwortete

Lieber Herr Albrecht,

wir als ver.di Liste sind ausdrücklich für die volle Wiederherstellung der Beitragsparität! Danke für Ihre Frage und denken Sie bitte am 31.5. an uns!

Uwe Klemens