Marie F. fragte am 26.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

1) Für mich als Frau ist das Thema Verhütung sehr wichtig. Nicht nur, um mehr Kontrolle über meine Lebensplanung zu erhalten, sondern auch, weil ich durch meine Menstruation bedingt einmal im Monat so starke Krämpfe bekomme, dass ich 1-3 Tage nicht arbeitsfähig bin. Seit ich jedoch eine Spirale habe, habe ich so gut wie keine Krämpfe mehr. Das Problem ist nur, dass diese in Deutschland nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, obwohl es für mich keine Alternative gibt (glauben sie mir, ich habe alle Alternativen, größtenteils auf eigene Kosten, getestet). Nicht nur kostet das einsetzten mehrere hunder Euro, sondern ich zahle zusätzlich 40€ für die jährliche Kontrolle. Das sind horrende Kosten für etwas, das für mich medizinisch notwendig ist. Deswegen wünsche ich mir, dass die kosten für Verhütung von der GK übernommen werden. Wie stehen sie dazu? 2) Psychische Erkrankungen werden ein immer größeres Thema in Deutschland und immer mehr Menschen leiden darunter. Trotzdem ist es schwer einen Therapieplatz zu bekommen. Oftmals wartet man bis zu einem halben Jahr auf einen ersten Termin. Das liegt unter anderem daran, dass nur wenige Therapeuten eine Krankenkassenzulassung haben und oftmals 'private' Therapeuten abgelehnt werden, mit der Begründung, es gäbe ja genügend zugelassene. Dass man aber auf Termine bei ebenjenen mehrere Monate warten muss, ist eine Zumutung und kann oftmals zwischen Leben und Tod für die betroffenen entscheiden. Man würde ja auch nicht jemandem mit einem gebrochenen Arm zumuten Monate auf einen Arzt zu warten! Für die Betroffenen ist diese Zeit unerträglich schwer und ich finde es eine Zumutung, dass es immer wieder ein Kampf ist, bis einen Therapie bewilligt wird. Auch hier wieder meine Frage: Wie stehen sie dazu und was würden sie versuchen zu ändern?

Uwe Klemens antwortete

Liebe Frau Söet,

auf Kassenrezept dürfen verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahreingesetzt werden. Nach Vollendung des 20.Lebensjahr können diese Mittel, wie die Spirale, unter bestimmten Voraussetzungen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, bitte ich Sie in einem Gespräch mit unserer Kundenberatung abzuklären.
Ja, die langen Wartezeiten für Behandlungen psychischer Erkrankungen sind ein Problem. Neben den am 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuen Richtlinien für die Therapeuten, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet über ihre Terminservicestellen, Abhilfe zu schaffen !
Danke für Ihr Interesse und denken Sie am 31.5. bitte an uns !

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Klemens