Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Hallo Herr Erfurth,
Die alternativen Heilmethoden sind nicht fester Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen, den der Gemeinsame Bundesausschuss auf Grundlage gesetzlicher Vorgeben beschließt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Leistungen aus diesem Katalog anzubieten. Hierzu gehören auch die meisten chirurgischen Verfahren. Auf eine Änderung dieses kollektiven Leistungsangebotes hat die einzelne Krankenkasse keinen direkten Einfluss. Sie kann aber - unter engen Voraussetzungen - weitere Leistungen, wie alternative Heilmethoden, über Einzelverträge erbringen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen stehen im Wettbewerb, sie haben daher ein großes Interesse, den vielfältigen Wünschen ihrer Versicherten mit einem breiten Angebot einzelvertraglicher Leistungen nachzukommen. So bietet die TK ihren Versicherten - neben den alternativen Heilmethoden - auch die Möglichkeit, bei geplanten orthopädischen Operationen, eine Zweitmeinung bei ausgesuchten Spezialisten einzuholen. Dadurch können auch Operationen vermieden werden.
Die Krankenkassen kontrollieren weder die Pharmaindustrie noch die Krankenhäuser. Die Krankenkassen und ihre Verbände lassen sich auch nicht von den Interessenvertretungen der Industrie beeinflussen. Sie sorgen in den Vereinbarungen mit den Leistungserbringern dafür, den Versicherten Qualität und Sicherheit zu einem guten Preis zu bieten.
Denken Sie bei Ihrer Wahlentscheidung an uns !
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Klemens