Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Ynhen Frvsreg,
danke für die Frage, die ich gerne beantworte.
Wer im Rahmen der Familienversicherung mitversichert ist kann keine gesetzliche Krankenkasse selbst entscheiden. Die Familienversicherung ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. In diesem Sozialgesetzbuch, das die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt ist im Paragraph 10 die Familienversicherung festgelegt. Keine Krankenkasse kann - in eigener Verantwortung und als Leistung im Rahmen der von ihr beschlossenen Satzung - hiervon abweichen. Um die Kinder von unverheirateten Paaren bzw. von Alleinerziehenden mit einem Krankenversicherungsschutz zu versehen ist es gesetzlich geregelt, dass die Neugeborenen sofort beitragsfrei bei der Mutter mitversichert sind. Eine sozial- und gesundheitspolitische Errungenschaft der gesetzlichen Krankenversicherung! (Im Unterschied übrigens zur privaten Krankenversicherung: hier muss jedes Kind separat versichert und bezahlt werden).
Die gestellte Frage muss also an den Gesetzgeber gestellt werden. Auch ich sehe dort Handlungsbedarf, denn die gesellschaftliche Wirklichkeit ändert sich.
Es lohnt sich allerdings - auch bei der Wahl der Krankenkasse - das "Kleingedruckte" zu lesen: eine Krankenkasse kann nämlich sehr wohl ihre Satzung so gestalten, dass z.B. weitere Früherkennungsuntersuchungen für Kinder angeboten werden. Die Barmer tut das und bietet u.a. die Kostenübernahme beim Hörscreening (bei der Neugeborenen Untersuchung u1) an; auch die Kosten für das Neugeborenenscreening am 2. und 3. Lebenstag werden als Satzungsleistung u.v.m. übernommen. Über die Satzung und ihre Leistungen berät und entscheidet der Verwaltungsrat, für den ich kandidiere.
Zum Schluss habe auch ich deshalb auch noch ein Anliegen: um eine hohe Wahlbeteiligung und ein gutes Abschneiden bei den Sozialwahlen zu erreichen brauchen wir jede Stimme. Auf der Verdi-Liste der Barmer kandidieren Frauen und Männer quotiert und bilden gesellschaftliche Lebenswirklichkeit ab. Unsere Spitzenkandidatin Ulrike Hauffe hat als langjährige Landesbeauftragte für Frauen einen besonderen Blick auf die Frauengesundheit.
Ich hoffe, die Frage verständlich beantwortet und mit dem kleinen Exkurs ins Sozialgesetzbuch für Aufklärung gesorgt zu haben....
Beanka Ganser