Joram S. fragte am 28.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sie schreiben in Ihrer Selbstbeschreibung, dass Sie einen Fokus auf evidenzbasierte Medizin legen. Werden Sie sich dafür einsetzen, evidenz-ignorierende Praktiken wie Homöopathie und Heilpraxis aus dem Leistungskatalog zu entfernen? Ferner, werden Sie sich dafür einsetzen, dass Verhütungsmittel in den Leistungskatalog aufgenommen werden? Die Pille ist immer noch keine Kassenleistung, während Globuli ohne Wirkung übernommen werden.

Birgitt Höldke antwortete

Sehr geehrter Herr Fpujnegmznaa,

vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage.

Homöopathie und die Behandlung durch Heilpraktiker sind _nicht _im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TK bietet einen privaten Zusatztarif an, der eine begrenzte Kostenübernahme dieser Komplementärmedizinischen Heilweisen ermöglicht. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Rezeptpflichtige empfängnisverhütende Mittel wie die Antibabypille oder die Spirale werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf Kassenrezept verordnet, das heißt, die TK übernimmt dafür die Kosten. Ab 18 Jahren muss allerdings die gesetzliche Zuzahlung gezahlt werden. Darüber hinaus können die Kosten übernommen werden, wenn diese Mittel zu therapeutischen Zwecken, das heißt zur Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit eingesetzt werden. In diesem Fall zahlen die Versicherten ebenfalls nur die gesetzliche Zuzahlung.

Evidenzbasierte Informationen zum Themen der Gesundheit sind eine Voraussetzung dafür, dass Versicherte sich informieren und eine adäquate Gesundheitskompetenz entwickeln können. Die gesetzlichen Regelungen zu den beiden von Ihnen angesprochenen Themen halte ich für sachgerecht und umfänglich geregelt. Zu prüfen wäre also, ob die bereitgestellten Informationen ausreichend sind? Hier gilt oft "mehr geht immer". Die Informationen auf der Internetseite der TK sind jedoch gut und umfassend dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen