Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Herr Fpujnegmznaa,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage.
Homöopathie und die Behandlung durch Heilpraktiker sind _nicht _im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TK bietet einen privaten Zusatztarif an, der eine begrenzte Kostenübernahme dieser Komplementärmedizinischen Heilweisen ermöglicht. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Rezeptpflichtige empfängnisverhütende Mittel wie die Antibabypille oder die Spirale werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf Kassenrezept verordnet, das heißt, die TK übernimmt dafür die Kosten. Ab 18 Jahren muss allerdings die gesetzliche Zuzahlung gezahlt werden. Darüber hinaus können die Kosten übernommen werden, wenn diese Mittel zu therapeutischen Zwecken, das heißt zur Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit eingesetzt werden. In diesem Fall zahlen die Versicherten ebenfalls nur die gesetzliche Zuzahlung.
Evidenzbasierte Informationen zum Themen der Gesundheit sind eine Voraussetzung dafür, dass Versicherte sich informieren und eine adäquate Gesundheitskompetenz entwickeln können. Die gesetzlichen Regelungen zu den beiden von Ihnen angesprochenen Themen halte ich für sachgerecht und umfänglich geregelt. Zu prüfen wäre also, ob die bereitgestellten Informationen ausreichend sind? Hier gilt oft "mehr geht immer". Die Informationen auf der Internetseite der TK sind jedoch gut und umfassend dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen