Ioana F. fragte am 11.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Hallo Christian, nach und nach wurden einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversichertung gestrichen, zum Beispiel bei der Brillenverordnung. Neuestens wurde ich mit einem "verdeckten" Leistungsabbau konfrontiert: obwohl laut Leistungskatalog der TK die s. g. Komposite-Füllungen im Frontzahnbereich von der Kasse übernommen werden, wollen einige Kassen-Zahnärzte solche Füllungen nur noch mit Zuzahlung der Versicherten (z. B. 100 € pro Füllung) erbringen. Hier stimmt was nicht. Siehst Du das auch so? Mit kollegialen Grüßen

Christian Wölm antwortete

Hallo Ioana,

danke für Deine E-Mail und Deine Fragen.

Das Vorgehen der Kassenärzte ist hier nach meinen Informationen nicht korrekt.
Kompositfüllungen gehören im Frontzahnbereich weiterhin zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich würde mir vom Zahnarzt einmal darlegen lassen wofür diese 100€ genau sein sollen. Im Übrigen
ist der Frontzahnbereich klar definiert und nicht alles, was man meint ein Frontzahn zu sein
wird im Bereich der Füllungen als Frontzahn betrachtet. Gemeint ist der sichtbare Frontzahnbereich
bis Zahn drei (gezählt wird jeweils von der Mitte des Ober- oder Unterkiefers nachten hinten links oder rechts).

Ansonsten wäre natürlich auch die Krankenkasse auf dieses unrichtige Verhalten des Zahnarztes anzusprechen.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Wölm