Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Hallo Ioana,
danke für Deine E-Mail und Deine Fragen.
Das Vorgehen der Kassenärzte ist hier nach meinen Informationen nicht korrekt.
Kompositfüllungen gehören im Frontzahnbereich weiterhin zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich würde mir vom Zahnarzt einmal darlegen lassen wofür diese 100€ genau sein sollen. Im Übrigen
ist der Frontzahnbereich klar definiert und nicht alles, was man meint ein Frontzahn zu sein
wird im Bereich der Füllungen als Frontzahn betrachtet. Gemeint ist der sichtbare Frontzahnbereich
bis Zahn drei (gezählt wird jeweils von der Mitte des Ober- oder Unterkiefers nachten hinten links oder rechts).
Ansonsten wäre natürlich auch die Krankenkasse auf dieses unrichtige Verhalten des Zahnarztes anzusprechen.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wölm