Ines W. fragte am 15.01.2019

Ich erhalte seit April 2013 eine Erwerbsminderungsrente unbefristet und bin ich erst 49 Jahre mit einer studierenden Tochter alleinerziehend. Ich habe eine kleine Rente und möchte wissen ob meine Rente wie bei der Gehaltserhöhung im Gesundheitswesen auch angepasst wird? Ich war Krankenschwester im Krankenhaus im Schichtsystem. Muss ich später bei der Altersrente auf etwas aufpassen, damit ich nicht noch weniger erhalten.

Dagmar König antwortete

Liebe Ines Wiege , sorry wegen der verspäteten Antwort, wir hatten ein paar technische Startprobleme, die jetzt aber hoffentlich behoben sind.

Nun zu Ihrer Frage: Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) errechnet sich grundsätzlich nach den von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wurden.
Jedes Jahr wird die Rente zum 1.7. entsprechend der Lohnentwicklung angepasst, unabhängig von etwaigen Gehaltssteigerungen im Gesundheitsdienst . Derzeit liegen die Rentenerhöhungen um die 3% in den alten , rund 4% in den neuen Bundesländern.
Wenn Ihre EM-Rente unter dem Grundsicherungsbedarf liegt, können sie beim Grundsicherungsamt (in der Regel bei den Sozialämtern) Grundsicherung beantragen. Die Höhe der Grundsicherung hängt dabei von den Mietkosten in Ihrer Kommune oder Landkreis ab.
Wenn Sie das 67. Lebensjahr erreicht haben, wird Ihre EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt; der Betrag bleibt derselbe.
Seit Sommer 2014 gibt es Verbesserungen bei den EM-Renten, die jedoch nur denjenigen zu Gute kommen, die danach in EM-Rente gingen. Weitere Verbesserungen sind seit Januar 2019 in Kraft, aber auch diese nur für Neuzugänge, nicht für Bestandsrentner*innen.
ver.di und auch ich ganz persönlich setzen sich dafür ein, dass auch EM-Rentner*innen, die vor 2014 in Rente gingen in die Verbesserungen einbezogen werden. Es ist aber nicht absehbar, ob uns das gelingen wird. Als Gegenargument werden immer die hohen Kosten dafür angeführt.
Momentan werden Modelle diskutiert, Niedrigrenten für diejenigen, die lange gearbeitet, aber trotzdem kleine Renten haben, aufzuwerten. Hier ist aber noch nichts entschieden und daher kennen wir noch keine Rahmenbedingungen. Die Altersrente liegt ja noch in weiter Ferne, insofern ist es schwer, jetzt Ratschläge zu geben, weil sich bis dahin noch viel an der Gesetzeslage ändern kann. Ich würde empfehlen, rechtzeitig vorher eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und sich zum dann aktuellen Sachstand kompetent beraten zu lassen.
Mit besten Grüßen aus Berlin

Dagmar König