Marlis H. fragte am 06.02.2017 zum Thema Selbstverwaltung

Kann man Mitglied in einem Widerspruchausschuss werden, ohne Mitglied im Verwaltungsrat zu sein?

Fatna Bischhaus antwortete

Guten Tag Frau Urhre,

ja, das ist möglich.
Mitglied eines Widerspruchausschusses kann werden, wer Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der DAK Gesundheit ist. Außerdem kann man Mitglied eines Widerspruchausschusses werden, wenn man die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Verwaltungsrat erfüllt. Wählbar ist unter anderem, wer zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung (01.04.2016) volljährig war und wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt. Die weiteren Bedingungen sind im des Sozialgesetzbuch IV § 51 nachzulesen.

Bitte, vergessen Sie nicht Verwandte, Bekannte, Freunde und Kolleginnen und Kollegen auf die Sozialwahl hinzuweisen.