Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
In der Vergangenheit wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch, d. h. je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Dieses Prinzip wurde im Jahre 2005 durchbrochen. Von diesem Zeitpunkt an, hatten die Versicherten allein einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % zusätzlich zu dem jeweiligen Krankenkassenbeitrag zu leisten.
Seit dem Jahr 2009 galt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag. Im Jahr 2009 lag dieser bei 14,9 %. Die Versicherten hatten einen Zusatzbeitrag von 0,9 % zu leisten, der im Jahre 2015 weggefallen ist. Ab da wurde der paritätische Beitragssatz auf 14,6% festgelegt. Das bedeutet, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 7,3%. Dabei ist der Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 % eingefroren. Der durchschnittliche von den Krankenkassen benötigte Beitragssatz wurde für das Jahr 2016 auf 15,7 % geschätzt. Damit liegt der Zusatzbeitrag, den die Versicherten allein zu stemmen haben, bei durchschnittlich 1,1 %. Auch für das Jahr 2017 gelten diese Sätze.
Da die Mittel aus Gesundheitsfond nicht ausreichen, zahlen die Versicherten nunmehr unterschiedliche, einkommensabhängige Zusatzbeiträge.
Es wird Zeit, dass die Parität wieder hergestellt wird und damit sich die Arbeitgeber und Versicherten zu gleichen Teilen den Beitragssatz teilen. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen fordern auch ihrerseits immer wieder die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ein.
Es gibt durchaus schon heute Parteien, die sich das auf die Fahnen geschrieben haben.
Die Wahlaussagen der Parteien sind auch daran zu messen.