Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrte Frau Albrecht,
natürlich haben Sie Recht. ver.di fordert seit Jahren die Wiedereinführung des paritätischen Beitragssatzes. Dies impliziert die Abschaffung der Zuzahlungsregelungen, da sie ja nur die Versicherten und nicht die Arbeitgeber betrifft.
Allerdings ist die von Ihnen beschriebene Regelung, dass nur Zuzahlungen berechnet werden, die auch durch eine Krankenkassenleistungen entstehen, wie zum Beispiel rezeptpflichtige Medikamente, Erstattung von verordneten Arztfahrten und vieles mehr, eine gesetzliche Regelung. Diese müssen die Kassen nachvollziehen, so dass Sehhilfen, bestimmte Vorsorgeleistungen, die im Rahmen von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Schnupfenmittel und mehr, die keine Kassenleistungen sind, auch nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden dürfen. Auch ich finde das ungerecht. Dies kann man aber nicht in der Selbstverwaltung regeln. Hier bedarf es einer Änderung der Gesetze, die so etwas regeln.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auch Verwandte, Bekannte, Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen auf die Sozialwahl hinweisen würden.