Angelika H. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Zur Frage von Sabine Albrecht möchte ich noch ergänzen: Warum dürfen Ärzte nur noch nach Diktat verordnen und nicht nach der Notwendigkeit bis zur Herstellung der Gesundheit? Wer legt die Verordnungsbegrenzung fest? Wie kann ein außenstehender einschätzen, welche Verordnung überhaupt einen Heilerfolg bringt? Jeder Patient ist in seiner Genetik unterschiedlich veranlagt, da gibt es kein Allerheilmittel! Überhaupt, die Patienten nur von einer Untersuchung zur anderen zu schicken, ist keine Behandlung. Am Ende liegen Aufnahmen und unterschiedliche Befundungen vor, aber keiner wertet das Insgesamt aus, weil es nicht bezahlt wird, so hören wir das als Patienten jedenfalls sehr oft. So stehen die Kosten und der Nutzen für den Patienten im krassen Widerspruch. Und die wirklich benötigten Hilfsmittel, die dem einzelnen Patienten etwas von der Lebensqualität zurückgeben könnte, muss er allein tragen. Viele können das aber schon nicht mehr, haben aber ein Leben lang eingezahlt! Frage: Warum erhält der Beamte auch als Pensionär noch Beihilfe, aber die Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht? Sie sind also auch hier privelegiert, mehr Gesundheitsleistungen zu bekommen. Auch wenn Sie antworten werden, das das ein politisches Problem sei, ich sehe das nicht so. Denn gerade Sie sammeln ja an der Basis mehr Erfahrungen, als ein Politiker, und sollten die gewerkschaftlichen Mittel einsetzen, darauf Einfluss zu nehmen! Es reicht schon, wenn es reichlich Gesetze gibt, diese aber einfach nicht angewendet werden, sondern jeder sucht für sich einen Umgehungsparagraphen. Wir wollen Vertreter, die uns überall vertreten, nicht nur im trauten Heim! Mit freundlichen Grüßen

Fatna Bischhaus antwortete

Liebe Frau Hofmann,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt keine Vorschriften, wie ein Arzt/in seine Patienten behandelt. Vor jeder Behandlung, steht allerdings eine gründliche Diagnostik, auf deren Basis dann die Behandlung erfolgt. Wenn man einen Hausarzt hat, sollte dieser die Untersuchungsergebnisse zusammenfassen und auf Basis dieser Erkenntnisse eine Behandlung einleiten. Wichtig ist, dass alles bei einem Arzt zusammenläuft, sei es der Allgemeinmediziner, Internist oder sonstiger Facharzt. Da gibt es auch keine Beschränkungen. Natürlich ist es so, dass jede notwendige Behandlung von den Krankenkassen getragen wird.
Zur Frage der Beamten kann ich nur sagen, ver.di setzt sich für eine Bürgerversicherung ein, in die alle gleichermaßen einzahlen.
Das Beamte nicht von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse erfasst werden, liegt an dem besonderen Status der Beamten zu seinem jeweiligen Dienstherrn. Dieses besondere Verhältnis erstreckt sich auch auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Im Übrigen deckt die Beihilfe m. E. nicht 100 Prozent der Aufwendungen für medizinische Leistungen, so dass sich Beamte zusätzlich privat versichern müssen, sollen alle Kosten abgedeckt werden. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sind insoweit Arbeitnehmer wie alle anderen.

Freundliche Grüße
Fatna Bischhaus