Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Hofmann,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt keine Vorschriften, wie ein Arzt/in seine Patienten behandelt. Vor jeder Behandlung, steht allerdings eine gründliche Diagnostik, auf deren Basis dann die Behandlung erfolgt. Wenn man einen Hausarzt hat, sollte dieser die Untersuchungsergebnisse zusammenfassen und auf Basis dieser Erkenntnisse eine Behandlung einleiten. Wichtig ist, dass alles bei einem Arzt zusammenläuft, sei es der Allgemeinmediziner, Internist oder sonstiger Facharzt. Da gibt es auch keine Beschränkungen. Natürlich ist es so, dass jede notwendige Behandlung von den Krankenkassen getragen wird.
Zur Frage der Beamten kann ich nur sagen, ver.di setzt sich für eine Bürgerversicherung ein, in die alle gleichermaßen einzahlen.
Das Beamte nicht von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse erfasst werden, liegt an dem besonderen Status der Beamten zu seinem jeweiligen Dienstherrn. Dieses besondere Verhältnis erstreckt sich auch auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Im Übrigen deckt die Beihilfe m. E. nicht 100 Prozent der Aufwendungen für medizinische Leistungen, so dass sich Beamte zusätzlich privat versichern müssen, sollen alle Kosten abgedeckt werden. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sind insoweit Arbeitnehmer wie alle anderen.
Freundliche Grüße
Fatna Bischhaus