Günter Ploß (verdi) antwortete am 21.03.2017
Lieber Herr Jrore,
die Beantwortung der Frage wird noch einige Tage dauern. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß
Günter Ploß (verdi) antwortete am 29.03.2017
(...) Hier die Antwort: Im Grundsatz gelten die neuen Regelungen ab dem 01.07.2017 auch schon für bestehende Renten. Im Interesse der Betroffenen gibt es allerdings eine gesetzliche Besitzschutzregelung, aus der sich ausnahmsweise etwas anderes ergeben kann. Wenn nämlich eine im Juni 2017 (nach dem bisherigen Hinzuverdienstrecht) bestehende Teilrente höher war, als es die Teilrente nach den neuen Regelungen im Juli 2017 wäre (dies wird von der Rentenversicherung im Juni 2017 durch Zusendung eines Fragebogens mit den Betroffenen geprüft; eine erste Kontaktaufnahme hat bereits Anfang 2017 stattgefunden), dann wird die Teilrente in der Juni-Höhe (unter Berücksichtigung der Rentenanpassung zum 01.07.2017) vorerst weitergezahlt. (...)