Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Herr Jrore,
welche Arten von Einkommen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind, ist gesetzlich genau festgelegt. Es handelt sich also um eine sozial- bzw. steuerpolitische Entscheidung. Zum Hinzuverdienst zählt danach neben dem Arbeitsentgelt von Beschäftigten u.a. auch das Arbeitseinkommen Selbstständiger. Zu Letzterem zählt alles, was auch nach dem Einkommenssteuerrecht als solches betrachtet wird. Dazu gehören auch die von ihnen angesprochenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Landwirtschaft, nicht aber Kapitaleinkünfte.
Leider hat sich die Beantwortung ihrer Frage durch die Prüfung des Sachverhalts etwas verzögert. Ich hoffe auf ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß