Eckard W. fragte am 16.03.2017 zum Thema Rentenversicherung, Rentenversicherung

Vom 1. Juli 2017 an ändern sich die Hinzuverdienstregelungen durch das neue Flexirentengesetz, damit sollen Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, die Reduzierung der Rente in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen Rente entfällt damit. Gilt diese Regelung ab 1.7 auch für bereits bestehende Renten, oder nur für neue Renten ???

Günter Ploß antwortete

Lieber Herr Jrore,

die Beantwortung der Frage wird noch einige Tage dauern. Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß

Günter Ploß antwortete

Hallo Herr Jrore,

zunächst bitte ich nochmals um Ihr Verständnis für die späte Antwort, die durch die Prüfung des Sachverhalts bedingt ist. Hier die Antwort: Im Grundsatz gelten die neuen Regelungen ab dem 01.07.2017 auch schon für bestehende Renten. Im Interesse der Betroffenen gibt es allerdings eine gesetzliche Besitzschutzregelung, aus der sich ausnahmsweise etwas anderes ergeben kann. Wenn nämlich eine im Juni 2017 (nach dem bisherigen Hinzuverdienstrecht) bestehende Teilrente höher war, als es die Teilrente nach den neuen Regelungen im Juli 2017 wäre (dies wird von der Rentenversicherung im Juni 2017 durch Zusendung eines Fragebogens mit den Betroffenen geprüft; eine erste Kontaktaufnahme hat bereits Anfang 2017 stattgefunden), dann wird die Teilrente in der Juni-Höhe (unter Berücksichtigung der Rentenanpassung zum 01.07.2017) vorerst weitergezahlt. Dies gilt solange, wie die für die Juni-Teilrente geltende monatliche Hinzuverdienstgrenze weiterhin eingehalten wird. Wird sie überschritten (nach dem bis Juni 2017 geltenden Recht darf dies zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden), gelten die neuen Hinzuverdienstregeln. Die neuen Regeln gelten auch, wenn sich später ergibt, dass diese nun zu einer höheren Rente führen.
Sie sehen, dass ihre einfach erscheinende Frage doch nicht so einfach zu beantworten gewesen ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie ihre Stimme bei der Sozialwahl der ver.di-Liste geben würden.

Mit kollegialen Grüßen.
Günter Ploß