Christiane T. fragte am 21.04.2017 zum Thema Krankenversicherung

Danke für die Antwort. Aber wie sehen Sie den Regelbeitrag? Wenn das so wie der Regelbeitrag der KK bemessen wird - nach einem Fantasie-Einkommen, was die meisten Selbständigen nicht erzielen können (siehe 1.Frage) - dann bedeutet das Berufsverbot. So ist der Satz bei der KK z.Zt. ca. 370 €/Monat ("ermäßigt" 180,-), Rente müßte dann etwa 420/210,- dazu sein. Bei wechselndem Einkommen, von 0,- bis 600,-/Mon. unmöglich. Gerade die "armen" Selbst. machen so einen miesen Job nicht aus Faulheit, sondern aus Mangel an anderen Möglichkeiten: z.B.Landleben, Krankheit, Kinder, die man nicht abgeben will (in Kitas gibt es viel zuwenig Bildung, gerade in familiärer Hinsicht), fehlende Jobangebote bzw zeitlich unmögliche etc.. Mit diesen Regelbeiträgen ist das Arbeiten sinnlos. Auch für Selbständige muß das zumindest prozentual vom EK sein. Der Ausgleich /Aufstockung muß für jeden Geringverdiener sein zu Lasten der Reichen, schließlich erhalten diese ihren Reichtum zu Lasten der Armen. MfG C.Tränkler

Günter Ploß antwortete

Hallo Frau Geäaxyre,

in meiner Antwort auf Ihre erste Frage hatte ich auf das Konzept der Gewerkschaften und Sozialverbänden zur Erwerbstätigenversicherung hingewiesen. Darin wird zur Beitragshöhe für Selbstständige vorgeschlagen, dass nur die Erwerbseinkommen herangezogen werden. Nach diesem Konzept muss für alle Versicherten (also auch der Selbstständigen) der gleiche Beitragssatz gelten. Der bereits nach gegenwärtiger Rechtslage bestehende Grundsatz der vollen Selbsttragung des Beitrages bei Selbstständigen sollte auch für die Erwerbstätigenversicherung gelten. Ausnahmen zugunsten von Selbstständigen (beispielsweise in der Existenzgründungsphase) sind nicht erforderlich, da eine Förderung der Existenzgründungen eine staatliche Aufgabe darstellt, die außerhalb des Rentenrechts durch staatliche Zuschüsse gefördert werden muss. Ergänzend noch der Hinweis, dass bereits heute in § 165 Sozialgesetzbuch VI Regelungen über die beitragspflichtigen Einnahmen selbstständig Tätiger vorhanden sind. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Selbstständige häufig so wenig verdienen, dass sie bei jedem Einkommen Probleme haben, Beiträge zu finanzieren. Das geringe Einkommen führt natürlich auch dazu, das entstehende Rentenansprüche in ihrer Höhe äußerst niedrig ausfallen. Das Problem lässt sich aber nicht über die Rentenversicherung, sondern nur über den Staat lösen. Wenn Sie mir über sozialversicherung.watch Ihre Mail-Adresse zuleiten, werde ich Ihnen gerne das erwähnte Gesamtkonzept zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß