Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Hallo Frau Geäaxyre,
in meiner Antwort auf Ihre erste Frage hatte ich auf das Konzept der Gewerkschaften und Sozialverbänden zur Erwerbstätigenversicherung hingewiesen. Darin wird zur Beitragshöhe für Selbstständige vorgeschlagen, dass nur die Erwerbseinkommen herangezogen werden. Nach diesem Konzept muss für alle Versicherten (also auch der Selbstständigen) der gleiche Beitragssatz gelten. Der bereits nach gegenwärtiger Rechtslage bestehende Grundsatz der vollen Selbsttragung des Beitrages bei Selbstständigen sollte auch für die Erwerbstätigenversicherung gelten. Ausnahmen zugunsten von Selbstständigen (beispielsweise in der Existenzgründungsphase) sind nicht erforderlich, da eine Förderung der Existenzgründungen eine staatliche Aufgabe darstellt, die außerhalb des Rentenrechts durch staatliche Zuschüsse gefördert werden muss. Ergänzend noch der Hinweis, dass bereits heute in § 165 Sozialgesetzbuch VI Regelungen über die beitragspflichtigen Einnahmen selbstständig Tätiger vorhanden sind. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Selbstständige häufig so wenig verdienen, dass sie bei jedem Einkommen Probleme haben, Beiträge zu finanzieren. Das geringe Einkommen führt natürlich auch dazu, das entstehende Rentenansprüche in ihrer Höhe äußerst niedrig ausfallen. Das Problem lässt sich aber nicht über die Rentenversicherung, sondern nur über den Staat lösen. Wenn Sie mir über sozialversicherung.watch Ihre Mail-Adresse zuleiten, werde ich Ihnen gerne das erwähnte Gesamtkonzept zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß