Annemarie K. fragte am 26.04.2017 zum Thema Selbstverwaltung, Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Ploß, in der Aufstellung der eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl zur Vertreterversammlung der DRV hat sich wohl ein Irrläufer eingeschlichen: Der Deutsche Beamtenbund. Will er vielleicht eine Beitragspflicht für Beamte einführen? Das wäre ja ein Fortschritt und würde endlich das Zweiklassensystem aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen der heutigen Zeit in Frage stellen. Wie stehen Sie dazu?

Günter Ploß antwortete

Sehr geehrte Frau Xvruar-Seöuare,

Ihre Vermutung, dass der DBB eine Beitragspflicht für Beamte einführen will, ist naheliegend;-). Ich fürchte jedoch, dass er das nicht vorhat. Zur Ergänzung: Im DBB besteht eine Tarifunion, weil er neben Beamten auch andere Beschäftigte vertritt, nach eigenen Angaben allerdings nur rund 380 tausend (in ver.di sind über 2 Millionen Mitglieder organisiert). Zu Ihrer Frage: ver.di setzt sich für die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ein (vgl. auch meine Antwort zur Frage von Christiane Tränkler vom 31.03.2017). Im Rahmen des darin erwähnten Konzepts haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die *neu in ein Beamtenverhältnis berufenen Beamtinnen und Beamten* in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Hieran knüpfen wir allerdings Bedingungen: Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und der in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, Berücksichtigung der finanziellen Folgen, Rechtsanspruch der Betroffenen auf Zahlung eines Arbeitgeberbeitragszuschusses zur Altersabsicherung. Das bedeutet im Klartext, dass sich infolge eines Systemwechsels lange Übergangsfristen ergeben werden. Auf die Arbeitgeber kommen während dieser Phase Mehrkosten zu, weil sie neben den laufenden Pensionsleistungen zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge für die neu berufenen Beamtinnen und Beamten abführen müssen; eine Beschneidung erworbener Pensionsansprüche darf nicht erfolgen.
Das eine solche Lösung möglich ist, hat Österreich bewiesen: Dort ist eine Erwerbstätigenversicherung eingeführt worden, die Beschäftigte, Selbstständige, Beamte und Politiker einbezieht.

Mit den besten Grüßen.
Günter Ploß